Fundbüro

Fundbüro

Wenn Sie einen Wertgegenstand (d. h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder  Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde selbst Eigentümer der Sachen.

DatumGegenstandFundort
17.06.2024Brille

Mudersbach, Brückenmauer  (Nähe Friedhof) 

17.05.2024
  • Schlüssel mit Schnürsenkel
  • Schlüsselbund mit drei Schlüsseln, einem Anhänger und Schnalle
  • Bund mit zwei Schlüsseln
Hohensolms, Höhenweg
13.05.2024Schlüssel
Erda, Waldweg parallel zur Hauptstraße Richtung Frankenbach
01.05.2024Ring
Altenkirchen, Grillhütte
15.01.2024HandschuheErda, Sparkasse
12.01.2024Schlüsselbund mit div. Schlüsseln und Anhängern
Buslinie 415
12.01.2024schwarzer Geldbeutel
Erda, Bioladen
12.01.2024Kleineres Smartphone
Erda, Bioladen