KFZ

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Halter oder Erwerber von Fahrzeugen, die innerhalb der Gemeinde Hohenahr oder der Gemeinde Bischoffen wohnen oder ihren Firmensitz haben, können einige Vorgänge aus dem Bereich des Kfz-Zulassungswesen bei der Gemeindeverwaltung Hohenahr beantragen. Hinweis: Die Gemeinde hält KFZ-Schilder zum Kauf bereit (keine Wunschkennzeichen).

Keine Leistungen gefunden.

Die bisherigen Leistungen 

  • Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz
  • Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (bei Halterwechsel) 

sind aufgrund der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung von September 2023 nicht mehr separat aufgeführt. 

Sie fallen nun mit unter die Leistung  Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung

Nicht möglich sind:

  • Technische Änderungen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Ausfuhrkennzeichen
  • Rote Kennzeichen
  • Neuzulassung von Importfahrzeugen und Quads
  • Vorgänge, bei denen erstmals eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss
  • Ausstellung von Ersatzpapieren (Zulassungsbescheinigung I und/oder II)