Abwasserentsorgung

Abwasserentsorgung

Grundsätzlich wird die Abwasserentsorgung (Grundstücksentwässerung) von den Gemeinden und Städten als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen. Abwasser darf in Gewässer nur eingeleitet werden, wenn es bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die im Wasserhaushaltsgesetz und der Abwasserverordnung einheitlich für Deutschland festgelegt sind.

Die jeweiligen Gemeinde und Städte müssen hierzu Kläranlagen errichten, um diese Anforderungen einzuhalten. Das Gemeindegebiet Hohenahr ist an das Kanalnetz des Abwasserverbands "Oberes Aartal" mit der Hauptkläranlage in Bischoffen angeschlossen. Damit alles fließt, kümmert sich der Bauhof um den Betrieb und Unterhalt der Kanäle.

In der gemeindlichen Entwässerungssatzung werden die Rahmenbedingungen (u. a. Geltungsbereich, 

Einleitbedingungen, Anschluss und Benutzung, Beiträge, Gebühren) geregelt. Wenn Sie den Anschluss von Grundstücksentwässerungsleitungen an das Entsorgungsnetz benötigen (Neubau) oder eine vorhandene 

Leitung erneuert, repariert oder stillgelegt werden soll, erhalten Sie die erforderlichen Anträge bei dem Bauamt der Gemeindeverwaltung Hohenahr. 

Nach § 25 der Entwässerungssatzung sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, der Gemeindeverwaltung Hohenahr eine Aufstellung der bebauten und künstlich befestigten Flächen, die an die Abwasseranlage 

angeschlossen sind, vorzulegen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

Für Notfälle bei Ihrer Abwasserentsorgung nach der Arbeitszeit sowie am Wochenende und an 

Feiertagen ist unter der Telefonnummer 0175 56 38 101 ein Mitarbeiter des Bauhofs für Sie erreichbar.

Haben Sie hierzu Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter des Bauamts oder unseren Bauhofleiter.