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Denkmalschutz

Denkmale sind nachrichtlich in ein öffentliches Verzeichnis (Denkmalliste) eingetragene Sachen, Mehrheiten von Sachen oder Teile von Sachen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht. Die Kulturdenkmäler und Gesamtanlagen der Gemeinde Hohenahr sind im Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen. Das Verzeichnis kann über die Online-Datenbank „Kulturdenkmäler in Hessen“ https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de eingesehen oder bei der Unteren Denkmalschutzbehörde erfragt werden.

Was sind Denkmäler?

Denkmäler sind Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.

Dieses öffentliche Interesse wird grundsätzlich dann unterstellt, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für ihre Entwicklungen, für Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

Unterteilung von Denkmäler

Die Denkmäler werden unterteilt in

  • Baudenkmäler – also bauliche Anlagen
  • bewegliche Denkmäler und
  • Bodendenkmäler – d. h. unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden.

Neben diesen Denkmalbegriffen, die auf einzelne Sachen abstellen, gibt es auch Denkmalbereiche. Das sind Mehrheiten von baulichen Anlagen, also insbesondere Stadtgrundrisse, Stadt-, Ortsbilder, Silhouetten, Stadteile etc.

In Hohenahr gibt es einige schöne und sehenswerte Kulturdenkmäler

Der wohl bedeutendste Denkmalbereich der Gemeinde Hohenahr, auch  durch seine herausragende Fernwirkung, ist der Denkmalbereich "Historischer Ortskern einschließlich der Burg, der Befestigungsmauern und der umliegenden Freiflächen" im Ortsteil Hohensolms.

Aber auch der historische Ortskern im Ortsteil Groß-Altenstädten, als Gesamtanlage und das ehemalige Rat- und Backhaus als Einzelkulturdenkmal sind in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Denkmalförderung

Denkmäler machen Geschichte erst erfahrbar, daher ist es kulturell und historisch von enormer Bedeutung Denkmäler zu erhalten und zu pflegen! Für Maßnahmen, die der Erhaltung eines Kulturdenkmals dienen, können Fördermittel beantragt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie über die Bauaufsicht des Lahn-Dill-Kreises.