Bauleitplanverfahren

Bauleitplanverfahren

Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist für beides die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.

Das formale Verfahren zur Aufstellung der Pläne ist im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt und in verschiedene Schritte unterteilt.

  • Aufstellungsbeschluss über die Erforderlichkeit eines Bauleitplans
  • Erarbeitung eines Vorentwurfs
  • frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
  • Ausarbeitung eines konkretisierten Entwurfs unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung
  • Auslegungsbeschluss / Öffentliche Auslegung
  • Abwägung der Stellungnahmen per Beschluss und Mitteilung der Ergebnisse (erneute öffentliche Auslegung bei erheblichen Änderungen)
  • Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss
  • Genehmigungsverfahren (bei Flächenutzungsplan)
  • Inkrafttreten der Bauleitplanung mit Bekanntmachung der Genehmigung bzw. des Satzungsbeschlusses

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne müssen die Kommunen neben Raumordnungsplänen auch öffentliche und private Belange sowie die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigen. Die Pläne werden daher regelmäßig durch landschaftspflegerische Begleitpläne und gesonderte Umweltberichte ergänzt.