Gebühren im Bereich Wasser

Wassergeld und Kanalbenutzungsgebühren

Ihre Ansprechpartnerin für Rückfragen und Informationen zu den Bescheiden Wasser und Kanalbenutzungsgebühren ist das Steueramt, Frau Becker. Für Rückfragen zu Abbuchungen oder dem Lastschrift-Einzugsverfahren wenden Sie sich bitte an die Gemeindekasse/KommunalServiceVerband (KSV), Frau Weber. 

In beiden Fällen halten Sie bitte die im Bescheidkopf angegebene Personenkontonummer bereit.

Die Abrechnung über Wassergeld und Kanalbenutzungsgebühren ist lediglich eine Anlage zum Abgabenbescheid. Nachzahlungen oder Guthaben fließen in den Abgabenbescheid ein und werden in der 1. Rate zum 15. Februar entsprechend berücksichtigt.

  • Der Wasserpreis beträgt seit dem 01. Januar 2021 2,75 €/m³ zzgl.MwSt. 
  • Die Kanalbenutzungsgebühr beträgt 1,75 €/m³ für Schmutzwasser 
  • und 0,52 € pro Quadratmeter versiegelte Fläche für Niederschlagswasser

Die Wasserversorgung wird in der Wasserversorgungssatzung geregelt: 

 Wasservesrorgungssatzung

Grundlage für die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren ist die Entwässerungssatzung:

 Entwässerungssatzung Entwässerungssatzung 1. Änderung,  Entwässerungssatzung 2. Änderung

 Entwässerungssatzung 3. Änderung Entwässerungssatzung 5. Änderung,  Entwässerungssatzung 6. Änderung

Die Schmutzwassergebühr wird nach der bezogenen Frischwassermenge berechnet. Die Niederschlagswassergebühr ist eine Gebühr für die Entsorgung von Regenwasser, das über bebaute oder versiegelte Flächen in die Kanalisation gelangt. Sie berechnet sich über die Größe der versiegelten Fläche eines Grundstücks.

Sollten Veränderungen in dieser Hinsicht aufgetreten sein, melden Sie sich bitte bei unserem Bauamtsleiter.

Teilen Sie uns bitte außerdem rechtzeitig mit, wenn Sie eine Liegenschaft, die über einen Wasser- und 

Kanalanschluss verfügt, verkaufen bzw. übergeben. Wir werden dann mit dem Wasserzählerstand zum 

entsprechenden Stichtag die bis dahin anfallenden Gebühren abrechnen sowie gleichzeitig vom neuen Eigentümer Vorauszahlungen anfordern.

Sofern Sie am Lastschrift-Einzugsverfahren der Gemeindekasse teilnehmen möchten, können Sie die 

ausgefüllten Ermächtigungen an die Gemeindekasse zurücksenden (Vordrucke liegen den Bescheiden bei,

können telefonisch angefordert werden oder unten heruntergeladen werden).

Die Gemeindekasse sorgt dann für die Abbuchung der jeweils fälligen Beträge. Die Richtigkeit der Abbuchung können Sie auf Ihren Kontoauszügen überprüfen.

Abgabenpflichtige, die nicht am Lastschrift-Einzugsverfahren teilnehmen, bitten wir, bei der Überweisung auf folgendes zu achten:

  • im Überweisungsvordruck unter Verwendungszweck unbedingt die im Bescheidkopf angegebene               Personenkontonummer angeben.




Bankverbindungen der Gemeinde Hohenahr

Sparkasse Wetzlar

BLZ:            515 500 35

Konto-Nr.    43000702

IBAN:          DE87 5155 0035 0043 0007 02

BIC:            HELADEF1WET

Volksbank Heuchelheim eG

BLZ:            513 610 21

Konto-Nr.    8484201

IBAN:          DE79 5136 1021 0008 4842 01

BIC:            GENODE51HHE