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Frist zur Aufarbeitung des Brennholzes 2024

Aus betrieblichen und witterungsbedingten Gründen verlängern wir die Frist zur Aufarbeitung des Brennholzes der Selbstwerber.

Die Frist endet nicht zum 30.04.2024, sondern wird um einen Monat bis zum 31.05.2024 verlängert. Bis dahin muss das aufgearbeitete Holz aus dem Wald abgefahren sein. Die Holzrechnungen werden den Käufern nach Bereitstellung des Holzes schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.