Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Hohenahr
Die Gemeinden sind dazu verpflichtet bestimmte Angelegenheiten öffentlich bekanntzugeben. Die Form der Bekanntmachung ist in § 6 der Hauptsatzung geregelt. Die Bekanntmachungsorgane der Gemeinde Hohenahr sind das Nachrichten- und Anzeigenblatt für die Gemeinde Hohenahr und der Bekanntmachungskasten vor dem Haupteingang des Rathauses.