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Weniger Bürokratie für Ihr Ehrenamt
Die Änderungen im Hessischen Gaststättengesetz (HGastG) sind am 23.12.2025 in Kraft getreten und bringen spürbare Vereinfachungen für die ehrenamtliche Vereinsarbeit.
Was ändert sich konkret für Ihren Verein?
In der Vergangenheit mussten Vereine den Ausschank von Getränken und die Abgabe von Speisen bei besonderen Anlässen (wie z.B. bei Vereinsfesten, Faschingssitzungen, Sportveranstaltungen, Weihnachtsmärkten, Tage der offenen Tür und ähnlichen Events) spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich beim Gewerbeamt der Gemeinde Hohenahr anzeigen (§6 HGastG).
Diese Anzeigepflicht entfällt ab sofort für nicht-gewinnorientierte, insbesondere gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen.
Was bedeutet das konkret für Sie?
- Weniger Bürokratie: Sie müssen für vorübergehende Gaststättenbetriebe aus besonderem Anlass keine Anzeige mehr einreichen.
- Kostenersparnis: Da die Bearbeitung der Anzeige entfällt, entstehen Ihnen hierfür auch keine Verwaltungsgebühren mehr.
- Mehr Flexibilität bei der Veranstaltungsplanung: Kurzfristige sowie spontane Veranstaltungen können ohne die Einhaltung der bisherigen Vier-Wochen-Frist durchgeführt werden.
Was bleibt bestehen?
Unabhängig von der Anzeigepflicht gelten weiterhin die allgemeinen Vorschriften, insbesondere zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Verbraucherschutz. Die zuständigen Behörden können im Einzelfall weiterhin Maßnahmen ergreifen, wenn dies erforderlich ist.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Wegfalls der Anzeigepflicht eine routinemäßige Kenntnis über entsprechende Veranstaltungen nicht mehr besteht. Bei akuten Gefahrenlagen wird weiterhin die Polizei oder die hiesige Ordnungsbehörde tätig.
Wichtige Ausnahmen – bitte beachten!
Unabhängig von der gaststättenrechtlichen Erleichterung sind in bestimmten Fällen weiterhin Genehmigungen erforderlich:
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. Straßenfeste, Umzüge oder Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen) bedürfen weiterhin einer Erlaubnis.
- Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) müssen ebenfalls weiterhin angezeigt werden.
Für Rückfragen oder bei Unklarheiten melden Sie sich bitte im Ordnungsamt (Mail: U.Schmeer@hohenahr.de Telefon: 06446 9230 -17 oder Mail: S.Ruehl@hohenahr.de Telefon: 06446 9230 -13).
