Wichtige information

Aktuelle Waldbrandsituation - Feuerverbot

Aufgrund der heißen Temperaturen, intensiven Sonneneinstrahlung und bei Gewitterneigung auch starken Winde werden offene Feuer im Abstand von 100 m zum Wald bis auf weiteres untersagt. 

Dies gilt auch für feste Einrichtungen zur Unterhaltung eines Feuers (Grillhütten). 

Ebenso sind das Rauchen und der Umgang mit glimmenden Gegenständen im Abstand von 100 m zum Wald untersagt. 

Die Betreiber der entspr. Einrichtungen veranlassen bitte, daß Hinweise an den Hütten angebracht werden.

Es wird ausdrücklich auf die Bestimmungen des § 8 HWaldG Waldschutz hingewiesen!

Landesbetrieb HessenForst
Forstamt Wetzlar
Bereich Dienstleistung, Hoheit und Naturschutz