information

Kurzbericht zur Gemeindevertretersitzung

In der Gemeindevertretersitzung am 12. August 2026 wurden mehrere wichtige Entscheidungen für die Gemeinde Hohenahr getroffen.

Bauleitplanung am Aartalsee
Die Gemeindevertretung stimmte den Änderungen des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes „Aartalsee 2“ zu. Hintergrund ist die geplante Erweiterung des Freizeitgeländes am Aartalsee durch die Gemeinde Bischoffen. Da die betreffenden Flächen in der Gemarkung Ahrdt liegen, liegt die Planungshoheit bei der Gemeinde Hohenahr. Die Planungen waren zuvor bereits ausführlich im Bauausschuss und in der Gemeindevertretung beraten worden. Die beschlossenen Änderungen werden nun dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorgelegt.

Kommunale Wärmeplanung (KWP)
Die Gemeindevertretung befasste sich außerdem mit der kommunalen Wärmeplanung. Aufgrund des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes und des Hessischen Energiegesetzes sind Kommunen verpflichtet, eine entsprechende Planung zu erstellen. Für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt hierfür eine Frist bis zum 30. Juni 2028.

Hohenahr wird die Wärmeplanung als eigenständiges kommunales Projekt durchführen. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit bestehen, einzelne Quartierskonzepte oder spätere Energieprojekte gemeinsam mit Nachbarkommunen umzusetzen. Als ersten Baustein hat der Gemeindevorstand bereits die Erstellung einer Bedarfsanalyse durch die Energiegenossenschaft Vogelsberg beauftragt. Die Finanzierung erfolgt über die im Haushalt bereitgestellten Mittel sowie die Konnexitätsleistungen des Landes Hessen.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen
Auf Empfehlung der Kommunalaufsicht wurde eine ergänzende Regelung beschlossen. Der Bürgermeister kann künftig über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 5.000 Euro je Deckungskreis genehmigen. Gemeindevorstand und Gemeindevertretung werden anschließend entsprechend informiert.

Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) bei der Schlauchpflege
Die Gemeinde Hohenahr wird der geplanten interkommunalen Zusammenarbeit zur Schlauchpflege mit der Stadt Wetzlar nicht beitreten. Ausschlaggebend sind insbesondere die größere Entfernung sowie der zusätzliche Bedarf an Feuerwehrschläuchen für den dortigen Schlauchpool.

Abwasserverband Oberes Aartal
Für die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Oberes Aartal wurde Pascal Borchardt als Stellvertreter für Wolfgang Panz gewählt. Damit wird eine entsprechende gesetzliche Vorgabe umgesetzt, wonach ein Mitglied des Gemeindevorstandes nicht gleichzeitig Mitglied in der Verbandsversammlung sein kann.

Bürgerversammlung
Beraten wurde auch der Antrag der SPD-Fraktion auf Einberufung einer Bürgerversammlung. Dieser Antrag wurde im Vorfeld mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung sowie den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses erörtert. Ein Termin für eine Bürgerversammlung ist bereits geplant. Sie soll am Mittwoch, den 23. September 2026 um 19 Uhr im Bürgerhaus Erda stattfindet.

Mitteilungen des Bürgermeisters

Notfallmanagement und Katastrophenschutz
Die Gemeinde arbeitet weiter daran, ihre Vorsorge für Krisen- und Notfallsituationen zu verbessern. Grundlage sind unter anderem die Erkenntnisse aus der Feuerwehrübung zum flächendeckenden Stromausfall im Mai.

Aktuell werden Maßnahmen zur Einrichtung eines „Betreuungsplatzes 50“ bzw. von Notunterkünften, zur Information und Warnung der Bevölkerung sowie zur Überarbeitung des kommunalen Alarmierungs- und Abwehrplans vorangetrieben. Auch die Einrichtung und Schulung eines Verwaltungsstabes, die Sicherstellung der Kraftstoffversorgung und die Zusammenarbeit mit Betreibern kritischer Infrastruktur werden vorbereitet.

Ein wichtiger Bestandteil ist zudem die Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger. Eine entsprechende Informationskampagne wird aktuell ausgearbeitet. Bereits jetzt stehen Informationen auf der Homepage der Gemeinde und im Rathaus zur Verfügung.

Verkehrssicherheit und Geschwindigkeitsbegrenzungen
In Erda wurde in der Gossbachstraße eine zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h von Montag bis Freitag, 7 bis 16 Uhr eingerichtet. In Altenkirchen gilt eine entsprechende Regelung in der Mudersbacherstraße im Bereich der Kindertagesstätte in Fahrtrichtung Mudersbach.

Für weitere von der Gemeinde beantragte Geschwindigkeitsbegrenzungen steht die Entscheidung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde noch aus. Die Gemeinde setzt sich weiterhin dafür ein, die Möglichkeiten der novellierten Straßenverkehrsordnung insbesondere zur präventiven Verkehrssicherheit auszuschöpfen und auch die Einrichtung geeigneter Querungshilfen zu prüfen.

Darüber hinaus sollen gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr die bereits vorhandenen „Gelben Karten“ an neuralgischen Verkehrspunkten eingesetzt werden. Damit sollen Verkehrsteilnehmer insbesondere für Halte- und Parkverbote sowie die notwendige Rücksichtnahme auf Rettungs- und Müllfahrzeuge sensibilisiert werden.

Die Gemeinde wird sich auch weiterhin für eine Reduzierung der Verkehrs- und Lärmbelastung in Hohenahr einsetzen. Dazu gehören insbesondere die Belastungen durch den zunehmenden Verkehr zum Aartalsee und durch Motorräder an Wochenenden. Mit der Straßenverkehrsbehörde des Lahn-Dill-Kreises soll hierzu zeitnah ein Gesprächstermin stattfinden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzlichst Ihr

Bürgermeister Markus Ebertz