information

Gut sichtbare Hausnummern sind wichtig, manchmal sogar überlebenswichtig

Jeder Eigentümer eines Hauses ist verpflichtet, eine Hausnummer anzubringen. Dies ist im Baugesetzbuch § 126 Absatz 3 festgelegt. „Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.“

Auch in Zeiten moderner Navigationsgeräte vergeht leider immer wieder wertvolle Zeit, weil Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste ein Haus nicht auf Anhieb finden.

Wie sollte die Nummerierung aussehen?

Zunächst einmal nutzt auch die beste Hausnummer nicht viel, wenn sie von der Straße aus nicht zu sehen ist. Deshalb sollte sie

  • bei Hauseingängen zur Straße neben dem Hauseingang
  • bei seitlichen oder rückwärtigen Eingängen (auch) an der Straßenseite (in der Nähe der Kante zu der Seite, an der der Eingang oder der Weg dorthin liegt)
  • bei Häusern, die weiter von der Straße entfernt liegen oder (ganz oder teilweise) von einem Zaun oder einer Hecke verdeckt sind, zusätzlich vorne zur Straße hin

angebracht werden. Für eine gute Erkennbarkeit auch im Dunkeln empfiehlt sich eine Beleuchtung oder zumindest ein guter farblicher Kontrast.

Zudem sollte die Nummer weder zu verschnörkelt noch zu klein sein und in einer gut lesbaren Höhe (weder zu hoch noch zu niedrig) positioniert werden. Bei Häusern an einer Straßenecke kann es ratsam sein, zusätzlich zur Nummer auch den Straßennamen zu nennen.