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Verbot von offenem Feuer!

Wegen der andauernden hohen Temperaturen und ausbleibenden Niederschlägen besteht große Trockenheit – und damit eine hohe Brandgefahr. Deshalb ist das Grillen und offenes Feuer auf Freiflächen, öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verboten. 

Offenes Feuer umfasst das Entzünden eines Grills, das Anzünden von Kerzen, das Entzünden von Kohle sowie alle Handlungen, die einen Brand auslösen können. Dies schließt auch das Wegwerfen von glühenden Zigarettenstummeln, Entsorgen von Asche, Tabakresten, das Liegenlassen von Flaschen oder Glasscherben ein. Letztere können zu dem sogenannten Lupeneffekt führen. Ebenfalls verboten ist das Abbrennen von Unkraut mit Gasbrennern, „Abflammgeräten“ oder thermischen Geräten.

Der komplette Text der Allgemeinverfügung ist unter den amtlichen Bekanntmachungen zu finden.