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Unterhaltsvorschuss jetzt auch online beantragen

Um den Unterhalt ihres minderjährigen Kindes oder ihrer minderjährigen Kinder zu sichern, können Eltern Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Das ist zum Beispiel dann nötig, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt nicht zahlt beziehungsweise nicht zahlen kann. Ab sofort ist das im Lahn-Dill-Kreis auch online möglich.

Unter https://www.unterhaltsvorschuss-online.de/ können Interessierte mit einem Schnell-Check prüfen, ob ihr Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat. Zudem kann dort direkt der Erstantrag gestellt werden. Eltern, die bereits Unterhaltsvorschuss für ihr Kind beziehen, müssen den Antrag jährlich prüfen lassen. Auch das ist im Online-Portal möglich.

Bürgerinnen und Bürger des Lahn-Dill-Kreises können den Antrag komplett digital ausfüllen und sich dazu per online-Ausweisfunktion (eID) anmelden oder ein Servicekonto anlegen.

Erforderliche Nachweise können dem Online-Antrag mit wenigen Klicks beigefügt werden.

Beratung telefonisch auch möglich

Auch wenn es den neuen Online-Service gibt, bietet die Unterhaltsvorschusskasse auch in Zukunft die Möglichkeit an, den Antrag in Papierform abzugeben. 

Für Rückfragen zum Unterhaltsvorschuss oder zu anderen Themen rund um Jugend- und Familienberatung stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe in

Wetzlar (06441 407-1501, jugendhilfe@lahn-dill-kreis.de und in 

Dillenburg (02771 407-6000, jugendhilfe-dill@lahn-dill-kreis.de gerne zur Verfügung.