Information

Beantragung der Briefwahl und Versand von Wahlbenachrichtigungen

Liebe Wählerinnen und Wähler,

am Sonntag, den 08. Oktober 2023, findet die Landtagswahl statt.

Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern wird im September 2023 eine Wahlbenachrichtigung zugesandt. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und die laufende Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, setzt sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist jetzt möglich.

Hierzu stehen Ihnen folgende Antragsmöglichkeiten zur Verfügung (bitten beachten Sie unsere Datenschutzerklärung):

Internet (Online-Wahlscheinantrag)

Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf unserer Webseite in der Zeit vom 28. August 2023 bis 4. Oktober 2023 unter folgendem Link freigeschaltet:

OLIWA Online-Wahlscheinantrag

Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)

Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.

Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.

Formloser Antrag per Post, E-Mail oder Fax

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

Persönliche Vorsprache

Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Sie können bis Freitag, den 6. Oktober 2023, 12 Uhr, die Briefwahlunterlagen direkt in der Verwaltung beantragen und ggf. direkt vor Ort Ihre Stimme abgeben.

Hier gelten die allgemeinen Öffnungszeiten.

Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Welche Wahlunterlagen erhalten Sie im Rahmen der Briefwahl?

Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:

  • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
  • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, der freigemacht ist und
  • ein Merkblatt zur Briefwahl, das den Ablauf der Briefwahl in Wort und Bild erläutert.

Sie haben Fragen?

Sollten Sie noch Fragen zur Beantragung der Briefwahl haben, wenden Sie sich gerne direkt an das Bürgerbüro unter Tel.:  06446 9230-10, 9230-11, 9230-12 oder E-Mail: buergerbuero@hohenahr.de.

Für alle weiteren Fragen in Bezug auf die Wahl, wenden Sie sich bitte an Frau Storch unter Tel.: 06446 9230-25 oder E-Mail: c.storch@hohenahr.de


Wie gehabt wird es möglich sein, die Stimme im Wahllokal abzugeben. Die Wahlbenachrichtigung enthält das für Sie zugeordnete Wahllokal. Bitte prüfen Sie vorab, in welchem Wahllokal Sie wählen können.