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Brut- und Setzzeit

Der Frühling ist in vollem Gang und Vogelwelt sowie das Wild sind mit der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt. Während der sogenannten Brut- und Setzzeit zwischen April und Juli reagieren sie besonders empfindlich auf Störungen.

Alle wild lebenden Tiere brauchen in der sensiblen Phase Ruhe.

Spaziergänger abseits der befestigten Wege und freilaufende Hunde stören sowohl die Vögel beim Brüten als auch die Jungenaufzucht von Feldhase und Co. Werden die Vögel beim Brüten in Unruhe versetzt, kann es passieren, dass sie das Nest verlassen, die Eier auskühlen und der Nachwuchs abstirbt. Leider ist es immer wieder zu beobachten, dass viele Hundehalter ihre Hunde unkontrolliert laufen lassen. Deswegen sind als zusätzlicher Hinweis an vielen Wegen Schilder aufgestellt, die auf die Brut- und Setzzeit hinweisen.

Auch wenn im Allgemeinen keine Leinenpflicht besteht, ist es im Sinne des Naturschutzes, einen Hund während dieser Zeit anzuleinen und nicht auf Wiesen oder Äcker herumstromern zu lassen. Auch wenn der Hund ein Wildtier nicht jagt, kann das Aufschrecken eines trächtigen Tieres eine Gefahr für das Wildtier darstellen. Das bloße Beschnuppern eines Rehkitzes kann beispielsweise dazu führen, dass das Muttertier ihr Kitz wegen des fremden Geruchs verstößt. Hetzt ein Hund ein Wildtier, kann er im schlimmsten Fall von einem Jäger abgeschossen werden, die gerade in der Brut- und Setzzeit besonders aufmerksam über ihr Revier wachen.

Die Gemeinde Hohenahr appelliert daher an alle Hundehalter während der Brut- und Setzzeit von April bis Mitte Juli ihre Hunde außerhalb der Ortslage und im Wald an der Leine, mindestens aber nahe am Besitzer und auf den Wegen zu führen. In Naturschutzgebieten gilt generelle Anleinpflicht für Hunde.

Spaziergänger und Wanderer können sich frei im Wald bewegen. Um jedoch die Tier- und Pflanzenwelt zu schützen, sollten sie feste Waldwege bevorzugen.

Radfahrer, Mountain-Biker und Reiter sollten im Wald auf den dafür vorgesehenen Wegen bleiben. Auf Maschinenwegen oder Querfeldein zu Reiten oder Mountainbike zu fahren, ist nicht zulässig.

Im Naturschutzgebiet ist allerdings weder Reiten noch Mountainbiken erlaubt. Naturschutzgebiete sind an dem dreieckigen, grün umrandeten Schild mit einem Greifvogel und Beschriftung „Naturschutzgebiet“ erkennbar.

Weitere Informationen finden Sie im Feld- und Flur-Knigge den Sie untern folgenden Link oder dem untenstehenden Barcode aufrufen können:

https://www.lahn-dill-kreis.de/wp-content/uploads/2022/04/Flyer-Landwirtschaftliche-Wege-03.23-web.pdf