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Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.hohenahr.de veröffentlichte Website der Gemeinde Hohenahr, vertreten durch den Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenahr.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer, von der Überwachungsstelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Gießen im Zeitraum von 02.06.2023 bis 05.06.2023, vorgenommenen Bewertung durch eine vereinfachte Überprüfung (Link zum Bewertungsbericht - nicht barrierefrei).
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barrieren:
a. Beschreibung
- Gebärdensprache und Leichte Sprache: Inhalte in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache fehlen.
- Bedienelemente: Grafische Bedienelemente/Buttons haben keinen Alternativtext.
- Bilder und Grafiken: Fotos haben teilweise keinen Alternativtext.
- Überschriften: Die Hierarchieebenen von Überschriften sind nicht immer chronologisch.
- Listen: Manche Listen haben nur einen Eintrag oder sind nicht durchgängig korrekt ausgezeichnet.
- Inhalte: Die Textstrukturierung z.B. bei Absätzen und Hervorhebungen wird teilweise nicht korrekt ausgezeichnet.
- Tabellen: Für Zeilen und Spalten existiert teilweise keine eindeutige Zuordnung.
- Kontraste: Der Kontrast von Bedienelementen, Funktionen und informationstragenden Grafiken zu der jeweiligen Hintergrundfarbe entspricht teilweise nicht den Mindestanforderungen.
- Links: Teilweise ist nicht ganz eindeutig, welches Ziel hinter einem verlinkten Element steht (z.B. bei Verweis auf Dateien).
- Formulare: Beschriftungen von Formularfeldern stehen nicht immer vor den Eingabefeldern und Hinweise auf fehlerhaft ausgefüllte Felder/ Pflichtfelder sind nicht dauerhaft sichtbar.
- Dokumente (.pdf, .doc, etc.): Dokumente (z.B. PDF-Dateien) liegen nicht/teilweise in einer barrierefreien Form vor.
- Tastaturbedienbarkeit: Die Website ist nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar.
- Videos: Bei den eingebundenen Videos fehlen Untertitel und Audiodeskription.
b. Maßnahmen
Für das Jahr 2026 sind technische und redaktionelle Anpassungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehört
- Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder.
- Überarbeitung von Tabellen.
- Nachbesserung von Linktexten.
- Anpassungen bei der Beschriftung von Formularfeldern.
- Sukzessive Überführung vorhandener Dokumente in ein barrierefreies Format.
Die eingesetzte CMS-Software wird derzeit seitens des Herstellers überarbeitet um Inhalte barrierefrei darzustellen
c. Zeitplan
Siehe b.
d. Barrierefreie Alternative:
Aktuell bestehen keine barrierefreien Alternativen für die oben angegebenen Inhalte und die eingesetzte Softwarelösung. Wir stehen Ihnen jedoch gerne zur Verfügung und arbeiten bei Bedarf an individuellen Lösungen. Kontaktaufnahme über die E-Mail: info@hohenahr.de.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.
Teilbereich
a. Beschreibung
Die auf der Website bereitgestellten Dokumente (.pdf, .doc, etc.) sind nicht/nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Bei Videos fehlen Untertitel und Audiodeskription. Zudem sind keine Inhalte in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache verfügbar
b. Ausführung, warum eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
Die Gemeinde Hohenahr kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen. Auch werden der Gemeinde Hohenahr PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde Hohenahr überarbeitet werden. Zudem sind wir bestrebt, Schritt für Schritt den Großteil der zugrunde liegenden Antragsgründe mit digitalen, barrierefrei nutzbaren Abläufen zu ersetzen.
In der aktuellen Situation kann die Gemeinde Hohenahr bei dem Thema Gebärdensprache und Leichte Sprache noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt.
Die Gemeinde Hohenahr versteht Barrierefreiheit als einen fortlaufenden Prozess und wird das Internetangebot mit Blick auf Barrierefreiheit weiter prüfen und optimieren. Aktuell ist es uns nicht möglich alle Inhalte gänzlich barrierefrei zu gestalten, da dies gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT eine unverhältnismäßige Belastung darstellt
c. Barrierefreie Alternative
Aktuell bestehen keine barrierefreien Alternativen. Wir stehen Ihnen jedoch gerne zur Verfügung und arbeiten bei Bedarf an individuellen Lösungen. Kontaktaufnahme über die E-Mail: info@hohenahr.de.
Kein Anwendungsfall
Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 BITV HE 2019 fallen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.01.2026 erstellt und zuletzt am 22.01.2026 überprüft. Die Aussagen in der Erklärung beruhen nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a auf einer, von einem Dritten, vorgenommenen Bewertung.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktstelle an:
Feedback bezüglich der Barrierefreiheit der Homepage der Gemeinde Hohenahr richten Sie bitte an info@hohenahr.de oder telefonisch an Telefon 06446 9230-0 oder über das nachstehende Feedback-Formular
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de