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Datenschutzhinweise Funkwasserzähler
Datenschutzhinweise Funkwasserzähler - Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 und Art. 14 DSGVO)
Verantwortlicher der Datenverarbeitung:
Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenahr
Rathausplatz 6
35644 Hohenahr
Der Verantwortliche hat eine Datenschutzbeauftragte bestellt, diesen erreichen Sie wie folgt:
Datenschutzbeauftragter
Schulstraße 23
35649 Bischoffen
E-Mail: datenschutz@ksv-aartal.de
ZWECKE UND RECHTSGRUNDLAGEN DER VERARBEITUNG
Der Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist
- Die korrekte Abrechnung der verbrauchten/zur Verfügung gestellten Wassermenge ( 6 Abs. 1lit.e DSGVO i.V.m. §3 Abs. 1 HDSIG i.V.m. §§18, 20, 24 AVBWasserV);
- Die Erfüllung der Lieferverpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit.e DSGVO i.V.m. §3 Abs. 1 HDSIG i.V.m. §5 AVBWasserV);
- die Lokalisierung von Leckagen und Rohrbrüchen anlassbezogen sowie im Rahmen der turnusmäßigen Wassernetzüberprüfung (Art. 6 Abs. 1 lit.e DSGVO i.V.m. §3 Abs. 1 HDSIG i.V.m. §50 Abs. 3 WHG; §36 Abs. 1 Nr. 1 HWG; §10 Abs. 3 AVBWasserV)
- die Sicherstellung der Trinkwasserqualität anlassbezogen sowie im Rahmen der turnusmäßigen Wassernetzüberprüfung (Art. 6 Abs. 1 lit.e DSGVO i.V.m. §3 Abs. 1 HDSIG i.V.m. §4 TrinkwV)
BETROFFENENRECHTE
Ihnen stehen die folgenden Rechte aus Art. 15-18 und 21 DSGVO zu:
Recht auf Auskunft gegenüber dem Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Die betroffene Person hat gemäß Ar. 21 DSGVO das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unter Einsatz eines Funkwasserzählers einzulegen. Dabei handelt es sich nicht um ein bedingungsloses Widerspruchsrecht. Die betroffene Person hat die Gründe für den Widerspruch darzulegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben müssen. Betroffene Personen im Sinne von Art. 21 DSGVO und damit widerspruchsberechtigt können nur Personen sein, die in der über den Funkwasserzähler versorgten Wohneinheit lebe, unabhängig davon, wer Anschlussnehmer/ Vertragspartner des Wasserversorgers ist. Im Rahmen einer Interessenabwägung kann einem Widerspruch nur stattgegeben werden, wenn keine zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verarbeitung durch den Wasserversorger vorliegen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen. Im Rahmen einer Interessensabwägung kann einem Widerspruch nur stattgegeben werden, wenn keine zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verarbeitung durch den Wasserversorger vorliegen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Peron überwiegen.
Des Weiteren steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu (Art. 77 DSGVO), dies ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Wiesbaden.
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Sollten Sie nach Durchsicht dieser Kundeninformation noch weitere Fragen haben, können Sie uns gerne ansprechen. Wir stehen Ihnen für deren Beantwortung gerne zur Verfügung. Diese Erklärung finden Sie hinter diesem QR-Code bzw. auf der Internetseite des Hessischen Datenschutzbeauftragten. In diesem Zusammenhang verweisen wir ausdrücklich auch auf die gemeinsame Erklärung des Hessischen Datenschutzbeauftragten, des Landesverbandes der Energie– und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz e.V., der Landesgruppe Hessen des Verbandes kommunaler Unternehmen, des Hessischen Städtetages und des Hessischen Städte– und Gemeindebund es zu diesem Thema. Gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind dem Kunden (und Betroffenen gemäß Art. 14 DSGVO) Informationen in präziser, transparenter und verständlicher Form und in klarer einfacher Sprache zu übermitteln. https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/verkehr-versorger/datenschutzrechtliche-aspekte-bei-der-nutzung-von-funkwasserzählern