- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Kultur & Freizeit
- Bauen & Umwelt
Gewerberegister, Auskunft
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Das Gewerberegister ein Verzeichnis der örtlichen Gewerbebetriebe wird von den Kommunalverwaltungen geführt. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle besteht Anzeigepflicht.
Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die 3 Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des Gewerbetreibenden und wird auf Anfrage ohne weitere Prüfungen übermittelt.An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten, wie private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn und ggf. -ende, unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 8 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten z.B. Wohnanschrift benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Gemeinde HohenahrFür die Gemeinde Hohenahr beträgt die Auskunftsgebühr generell 13,00 €. Dies gilt nicht für Gruppenauskünfte!
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Es genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Serafima Rühl
- Herr Ulli SchmeerOrdnungsamt/Gewerbeamt Leitung