Antrag auf eine Baugenehmigung stellen


An wen muss ich mich wenden?

An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

Spezielle Hinweise für Gemeinde Hohenahr

Für die Gemeinde Hohenahr ist die Bauaufsichtsbehörde des Lahn-Dill-Kreis zuständig.

Kontakt: 

Lahn-Dill-Kreis, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar

Telefon: 06441 407-0, E-mail: info@lahn-dill-kreis.de, Web: www.lahn-dill-kreis.de

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende