Personalausweis, vorläufiger

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hohenahr

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

  • Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hohenahr

    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt in der Regel ca. 2 Wochen. Sofern Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, können Sie den vorläufigen Personalausweis beantragen.

  • Anträge / Formulare