Personalausweis, vorläufiger
Leistungsbeschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde HohenahrEin vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde HohenahrDie Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt in der Regel ca. 2 Wochen. Sofern Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, können Sie den vorläufigen Personalausweis beantragen.
Anträge / Formulare
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Sabine Erler
- Frau Kerstin Rinn
- Frau Cornelia SchäckBürgerbüro Leitung