Steuern, Gebühren, Beiträge
Steuern, Gebühren und Beiträge Übersicht
Nachfolgend haben wir Ihnen eine Übersicht mit Informationen zu Steuern, Gebühren und Beiträgen zusammengestellt.
Es gelten die in den entsprechenden Satzungen festgelegten Gebühren-, Beitrags- und Steuersätze.
Grund- und Gewerbesteuer
© kanchanachitkhamma via Canva.comAb 01.Januar 2025
Hebesatz Grundsteuer A (Landwirtschaft) 265 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B 265 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer 380 v.H.
Hebesatzung (Satzung zur Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer) vom 13.12.2024
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Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Hundesteuer
© Getty Images via Canva.com1. Hund A 48,00 €/Jahr
2. Hund B 84,00 €/Jahr
3. und jeder weitere Hund 120,00 €/Jahr
Listenhund 960,00 €/Jahr
weitere Informationen zum Thema Hundehaltung
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Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Wassergebühren
© Getty Images via Canva.comAb 01. Januar 2021
Wasser 2,75 € + 7 % USt /m³
Grundgebühr 3,00 € + 7 % USt/Monat
Ablesegebühr ab 2. Zähler 3,00 € + 7 % USt/Monat
weitere Informationen zum Thema Wasser
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Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Abwassergebühren
© Pexels via Canva.comAb 01. Januar 2021
Schmutzwassergebühr 1,75 € pro m³ Frischwasserverbrauch/Jahr
Niederschlagswassergebühr 0,52 € pro m2 versiegelte Fläche/Jahr
Entwässerungssatzung Entwässerungssatzung 5. Änderung
weitere Informationen zum Thema Abwasser
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Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Beiträge Wasserversorgung, Abwasser, öffentliche Straßen
© Canva.comWasserversorgungsbeitrag
Der Wasserversorgungsbeitrag wird nach der Veranlagungsfläche bemessen. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 14) mit dem Nutzungsfaktor (§§ 15 bis 18).
Er beträgt- für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit an die Wasserversorgungsanlagen 2,08 € je m2 Veranlagungsfläche
- Beitragssätze für Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen - Ergänzungsbeitrag - werden gesondert kalkuliert und festgesetzt, sobald entsprechende beitragsfähige Maßnahmen zur Verwirklichung anstehen
Abwasserbeitrag
Der Abwasserbeitrag wird nach der Grundstücksfläche (§ 11) und der Geschossfläche (§§ 12 bis 15) bemessen.
Er beträgt
- für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit an eine Sammelleitung 2,81 € je m2 Grundstücksfläche und 2,81 € je m2 Geschossfläche
- für die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage 2,45 € je m2 Grundstücksfläche
- Beitragssätze für Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen werden gesondert kalkuliert und festgesetzt, sobald entsprechende beitragsfähige Maßnahmen zur Verwirklichung anstehen
Beitrag für öffentliche Straßen, Wege und Plätze
Die Gemeinde Hohenahr erhebt Beiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (§ 11) in Verbindung mit den Bestimmungen der Straßenbeitragssatzung.
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Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Benutzungsgebühren Dorfgemeinschaftshäuser

Die Gebühr für die einmalige Nutzung des Saales incl. Reinigung beträgt täglich großer Saal
kleiner Saal
großer u. kleiner Saal in Hohensolms und Groß-Altenstädten
in Hohensolms, Groß-Altenstädten, Altenkirchen, Mudersbach für auswärtige Nutzer 145,00 €
95,00 €
215,00 €
in Ahrdt für auswärtige Nutzer 125,00 €
70,00 €
./.
in Hohensolms, Groß-Altenstädten, Altenkirchen, Mudersbach für einheimische Nutzer 115,00 €
70,00 €
145,00 €
in Ahrdt für einheimische Nutzer 95,00 €
65,00 €
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für den Beerdigungskaffee in Hohensolms, Groß-Altenstädten, Altenkirchen, Mudersbach 70,00 €
./.
./.
für den Beerdigungskaffee in Ahrdt 65,00 €
./.
./.
Die Gebühr für monatliche Nutzung des Saales incl. Reinigung, Heiz- und Stromkosten beträgt pro Monat kleiner Saal
bis zu 3 Wochenstundenkleiner Saal
bis zu 6 Wochenstundengroßer Saal
bis zu 3 Wochenstundengroßer Saal
bis zu 6 Wochenstundenin Hohensolms, Ahrdt, Groß-Altenstädten, Altenkirchen, Mudersbach für Privatpersonen monatlich 30,00 €
40,00 €
45,00 €
50,00 €
in Hohensolms, Ahrdt, Groß-Altenstädten, Altenkirchen, Mudersbach für gewerbliche Nutzungen monatlich zzgl. MwSt. 45,00 €
65,00 €
55,00 €
65,00 €
Gebührensatzung zur Satzung zur Benutzung der DGHs 1. Änderung Gebührensatzung zur Satzung zur Benutzung der DGHs 2. Änderung
weitere Informationen zum Thema Dorfgemeinschaftshäuser
HINWEIS: Für die Vermietung des Bürgerhauses Erda ist der Pächter der Pizzeria zuständig.
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Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Elternbeiträge Kindertagesstätten

Ab 01. August 2025
Betreuungsmodul Betreuungszeit Alter des Kindes Kosten 1. Kind Kosten 2. Kind Kosten 3. Kind Modul 1 7-13 Uhr U3 1-3 Jahre 170,00 € 85,00 € 0,00 € Modul 1 7-13 Uhr Ü3 ab 3 Jahren 0,00 € 0,00 € 0,00 € Modul 2 7-15 Uhr U3 1-3 Jahre 210,00 € 105,00 € 0,00 € Modul 2 7-15 Uhr Ü3 ab 3 Jahren 60,00 € 30,00 € 0,00 € Modul 3 ./. U3 1-3 Jahre 0,00 € 0,00 € 0,00 € Modul 3 7-16 Uhr Ü3 ab 3 Jahren 100,00 € 50,00 € 0,00 € Modul 4 7-13 Uhr an 2 Tagen Mo-Fr/
7-15 Uhr an 3 Tagen Mo-FrU3 1-3 Jahre 190,00 € 95,00 € 0,00 € Modul 4 7-13 Uhr an 2 Tagen Mo-Fr/
7-15 Uhr an 3 Tagen Mo-FrÜ3 ab 3 Jahren 40,00 € 20,00 € 0,00 € Modul 5 ./. U3 1-3 Jahre 0,00 € 0,00 € 0,00 € Modul 5 7-13 Uhr an 2 Tagen Mo-Fr/
7-16 Uhr an 3 Tagen Mo-FrÜ3 ab 3 Jahren 60,00 € 30,00 € 0,00 € Mittagessen 5-Tages-Pauschale U3 1-3 Jahre 65,00 € 65,00 € 65,00 € Mittagessen 5-Tages-Pauschale Ü3 ab 3 Jahren 75,00 € 75,00 € 75,00 € Mittagessen 3-Tages-Pauschale U3 1-3 Jahre 40,00 € 40,00 € 40,00 € Mittagessen 3-Tages-Pauschale Ü3 ab 3 Jahren 45,00 € 45,00 € 45,00 € monatl. Entgelt für Getränke, Snacks etc. 6,00 € 6,00 € 6,00 € weitere Informationen zum Thema Kitas
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Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Feuerwehrgebühren

Personalgebühren Gebühr je angefangene 15 Min.
Brand und allgemeine Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft 6,60 €
Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft 6,60 €
Dauert ein Einsatz ohne Unterbrechung mehr als vier Stunden, so sind die Auslagen für die Verpflegung der eingesetzten Feuerwehrangehörigen zu erstatten. Fahrzeuggebühren Gebühr je angefangene 15 Min.
Einsatzleitwagen ELW 1 12,50 €
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 25,50 €
Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser TSF-W 25,50 €
Löschgruppenfahrzeug 10 - LF10 - 33,50 €
Löschgruppenfahrzeug KatS 40,00 €
Gerätewagen Logistik GW-L1 31,00 €
Gerätewagen Klein GW-K 25,00 €
Mannschaftstransportfahrzeug MTF 10,00 €
Mehrzweckanhänger 10,00 €
Gebühren für besondere Leistungen Fehlalarm Brandmeldeanlage 650,00 €
missbräuchliche Alarmierung 650,00 € mind.
weitere Informationen zum Thema Feuerwehr
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Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Friedhofs- und Bestattungsgebühren
© pixabay via Canva.comDie Kosten für eine Bestattung und für die Benutzung der Friedhöfe und Leichenhallen richtet sich nach Ihren individuellen Wünschen und der Art der Grabes und Beisetzung.
Hier ein Auszug der Friedhofsgebühren in einer Übersicht.
Ab 01. Januar 2022
Erdgräber Reihengrab 1100,00 €
Reihengrab ohne Grabeinfassung 2100,00 €
Kaufgrab Doppelgrab (Erstbelegung + Nutzungsrecht für 30 Jahre nach der Zweitbelegung) 3350,00 €
Kaufgrab Doppelgrab (Zweitbelegung) 1350,00 €
Kindergrab (bis 7. Lebensjahr) 450,00 €
Anonymes Erdgrab 2100,00 €
Urnengräber Urnenrasenfeld 450,00 €
Urnengrab (auch in ein bestehendes Reihen- oder Kaufgrab) 450,00 €
Urnenkaufgrab (bis 3 Personen, für die Erstbelegung + Nutzungsrecht für 15 Jahre nach der Letztbelegung) 900,00 €
Urnenkaufgrab jede weitere Belegung 450,00 €
Urnenstele / Wand (Einzel) 450,00 €
Urnenstele / Wand (Doppel) (Erstbelegung + Nutzungsrecht für 15 Jahre nach der Zweitbelegung) 1900,00 €
Urnenstele /Wand (Doppel) Zweitbelegung 450,00 €
Anonymes Urnengrab 600,00 €
Baumfeld 800,00 €
Sonstige Gebühren Aufbewahrung einer Leiche in der Leichenhalle 80,00 €
Aufbewahrung einer Urne in der Leichenhalle 50,00 €
Nutzung der Kühlzelle tgl. 30,00 €
Nutzung der Trauerhalle (Altenkirchen, Hohensolms, Mudersbach und Erda) 150,00 €
Nutzung der Leichenhalle (Ahrdt, Groß-Altenstädten) 50,00 €
Heizkosten nach Bedarf pauschal 50,00 €
Grabräumungsgebühren (werden bei Beisetzung erhoben) Reihengrab 300,00 €
Doppelgrab 400,00 €
Urnengrab 200,00 €
Urnenrasenfeld/Urnenstele/Pflegefreies Reihengrab 100,00 €
Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung
Friedhofs- und Bestattungssatzung
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Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Informationen aus der Zahlungsabwicklung
Bankverbindungen der Gemeinde Hohenahr
Sparkasse Wetzlar
BLZ: 515 500 35
Konto-Nr. 43000702
IBAN: DE87 5155 0035 0043 0007 02
BIC: HELADEF1WET
Volksbank Heuchelheim eG
BLZ: 513 610 21
Konto-Nr. 8484201
IBAN: DE79 5136 1021 0008 4842 01
BIC: GENODE51HHE
Einzugsermächtigung für Steuern & Gebühren (SEPA Mandat)
- SEPA Mandat als PDF zum Download
- weitere Informationen zum Thema Zahlung
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