Steuern, Gebühren, Beiträge

Steuern, Gebühren und Beiträge Übersicht

Nachfolgend  haben wir Ihnen eine Übersicht mit Informationen zu Steuern, Gebühren und Beiträgen zusammengestellt.

Es gelten die in den entsprechenden Satzungen festgelegten Gebühren-, Beitrags- und Steuersätze.

  • Grund- und Gewerbesteuer

    Ab 01.Januar 2025

    Hebesatz Grundsteuer A  (Landwirtschaft)

    265 v.H.

    Hebesatz Grundsteuer B

    265 v.H.

    Hebesatz Gewerbesteuer

    380 v.H.

    Hebesatzung (Satzung zur Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer) vom 13.12.2024

    Zuständige Stelle

    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Hundesteuer


    1. Hund A

    48,00 €/Jahr

    2. Hund B

    84,00 €/Jahr

    3. und jeder weitere Hund

    120,00 €/Jahr

    Listenhund

    960,00 €/Jahr

    Hundesteuersatzung

    weitere Informationen zum Thema Hundehaltung

    Zuständige Stelle

    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Wassergebühren

    Ab 01. Januar 2021

    Wasser 

    2,75 € + 7 % USt /m³

    Grundgebühr

    3,00 € + 7 % USt/Monat

    Ablesegebühr ab 2. Zähler

    3,00 € + 7 % USt/Monat

    Wasserversorgungssatzung

    weitere Informationen zum Thema Wasser

    Zuständige Stelle

    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Abwassergebühren

    Ab 01. Januar 2021

    Schmutzwassergebühr

    1,75 € pro m³ Frischwasserverbrauch/Jahr

    Niederschlagswassergebühr

    0,52 € pro m2  versiegelte Fläche/Jahr

    Entwässerungssatzung  Entwässerungssatzung 5. Änderung

    weitere Informationen zum Thema Abwasser

    Zuständige Stelle

    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Beiträge Wasserversorgung, Abwasser, öffentliche Straßen


    Wasserversorgungsbeitrag

    Der Wasserversorgungsbeitrag wird nach der Veranlagungsfläche bemessen. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 14) mit dem Nutzungsfaktor (§§ 15 bis 18).
    Er beträgt

    •   für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit an die Wasserversorgungsanlagen 2,08 € je m2 Veranlagungsfläche
    • Beitragssätze für Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen - Ergänzungsbeitrag - werden gesondert kalkuliert und festgesetzt, sobald entsprechende beitragsfähige Maßnahmen zur Verwirklichung anstehen

    Wasserversorgungssatzung

    Abwasserbeitrag

    Der Abwasserbeitrag wird nach der Grundstücksfläche (§ 11) und der Geschossfläche (§§ 12 bis 15) bemessen. 

    Er beträgt

    • für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit an eine Sammelleitung 2,81 € je m2 Grundstücksfläche und 2,81 € je mGeschossfläche
    • für die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage 2,45 € je m2 Grundstücksfläche
    • Beitragssätze für Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen werden gesondert kalkuliert und festgesetzt, sobald entsprechende beitragsfähige Maßnahmen zur Verwirklichung anstehen

    Entwässerungssatzung

    Beitrag für öffentliche Straßen, Wege und Plätze

    Die Gemeinde Hohenahr erhebt Beiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (§ 11) in Verbindung mit den Bestimmungen der  Straßenbeitragssatzung.

    Satzungen und Verordnungen

    Zuständige Stelle

    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Benutzungsgebühren Dorfgemeinschaftshäuser

    Bild von einem großen Gemeinschaftshaus umgeben von einer Gruppe Menschen im Kreis. Der Hintergrund ist blau.


    Die Gebühr für die einmalige Nutzung des Saales incl. Reinigung beträgt täglich

    großer Saal

    kleiner Saal

    großer u. kleiner Saal in Hohensolms und Groß-Altenstädten

    in Hohensolms, Groß-Altenstädten, Altenkirchen, Mudersbach für auswärtige Nutzer

    145,00 €

    95,00 €

    215,00 €

    in Ahrdt  für auswärtige Nutzer

    125,00 €

    70,00 €

    ./.

    in Hohensolms, Groß-Altenstädten, Altenkirchen, Mudersbach für einheimische Nutzer

    115,00 €

    70,00 €

    145,00 €

    in Ahrdt für einheimische Nutzer

    95,00 €

    65,00 €

    ./.

    für den Beerdigungskaffee in Hohensolms, Groß-Altenstädten, Altenkirchen, Mudersbach

    70,00 €

    ./.

    ./.

    für den Beerdigungskaffee in Ahrdt

    65,00 €

    ./.

    ./.

    Die Gebühr für monatliche Nutzung des Saales incl. Reinigung, Heiz- und Stromkosten beträgt pro Monat

    kleiner Saal
    bis zu 3 Wochenstunden

    kleiner Saal 
    bis zu 6 Wochenstunden

    großer Saal 
    bis zu 3 Wochenstunden

    großer Saal
    bis zu 6 Wochenstunden

    in Hohensolms, Ahrdt, Groß-Altenstädten, Altenkirchen, Mudersbach für Privatpersonen monatlich

    30,00 €

    40,00 €

    45,00 €

    50,00 €

    in Hohensolms, Ahrdt, Groß-Altenstädten, Altenkirchen, Mudersbach für gewerbliche Nutzungen monatlich zzgl. MwSt.

    45,00 €

    65,00 €

    55,00 €

    65,00 €

    Gebührensatzung zur Satzung zur Benutzung der DGHs 1. Änderung Gebührensatzung zur Satzung zur Benutzung der DGHs 2. Änderung

    weitere Informationen zum Thema Dorfgemeinschaftshäuser

    HINWEIS: Für die Vermietung des Bürgerhauses Erda ist der Pächter der Pizzeria zuständig.

    Zuständige Stelle

    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Elternbeiträge Kindertagesstätten

    Ab 01. August 2025

    BetreuungsmodulBetreuungszeitAlter des KindesKosten 1. KindKosten 2. KindKosten 3. Kind
    Modul 17-13 UhrU3 1-3 Jahre170,00 €85,00 €0,00 €
    Modul 17-13 UhrÜ3 ab 3 Jahren0,00 €0,00 €0,00 €
    Modul 27-15 UhrU3 1-3 Jahre210,00 €105,00 €0,00 €
    Modul 27-15 UhrÜ3 ab 3 Jahren60,00 €30,00 €0,00 €
    Modul 3./.U3 1-3 Jahre0,00 €0,00 €0,00 €
    Modul 37-16 UhrÜ3 ab 3 Jahren100,00 €50,00 €0,00 €
    Modul 47-13 Uhr an 2 Tagen Mo-Fr/
    7-15 Uhr an 3 Tagen Mo-Fr
    U3 1-3 Jahre190,00 €95,00 €0,00 €
    Modul 47-13 Uhr an 2 Tagen Mo-Fr/
    7-15 Uhr an 3 Tagen Mo-Fr
    Ü3 ab 3 Jahren40,00 €20,00 €0,00 €
    Modul 5./.U3 1-3 Jahre0,00 €0,00 €0,00 €
    Modul 57-13 Uhr an 2 Tagen Mo-Fr/
    7-16 Uhr an 3 Tagen Mo-Fr
    Ü3 ab 3 Jahren60,00 €30,00 €0,00 €






    Mittagessen5-Tages-PauschaleU3 1-3 Jahre65,00 €65,00 €65,00 €
    Mittagessen5-Tages-PauschaleÜ3 ab 3 Jahren75,00 €75,00 €75,00 €
    Mittagessen3-Tages-PauschaleU3 1-3 Jahre40,00 €40,00 €40,00 €
    Mittagessen3-Tages-PauschaleÜ3 ab 3 Jahren45,00 €45,00 €45,00 €






    monatl. Entgelt für Getränke, Snacks etc.

    6,00 €6,00 €6,00 €

    Kita Kostenbeitragssatzungen

    weitere Informationen zum Thema Kitas

    Zuständige Stelle

    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Feuerwehrgebühren


    Personalgebühren

    Gebühr je angefangene 15 Min.

    Brand und allgemeine Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft

    6,60 €

    Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft 

    6,60 €

    Dauert ein Einsatz ohne Unterbrechung mehr als vier Stunden, so sind die Auslagen für die Verpflegung der eingesetzten Feuerwehrangehörigen zu erstatten. 
    Fahrzeuggebühren

    Gebühr je angefangene 15 Min.

    Einsatzleitwagen ELW 1

    12,50 €

    Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 

    25,50 €

    Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser TSF-W 

    25,50 €

    Löschgruppenfahrzeug 10 - LF10 -

    33,50 €

    Löschgruppenfahrzeug KatS

    40,00 €

    Gerätewagen Logistik GW-L1

    31,00 €

    Gerätewagen Klein GW-K

    25,00 €

    Mannschaftstransportfahrzeug MTF

    10,00 €

    Mehrzweckanhänger

    10,00 €

    Gebühren für besondere Leistungen
    Fehlalarm Brandmeldeanlage

    650,00 €

    missbräuchliche Alarmierung

    650,00 € mind.

    Feuerwehrgebührensatzung

    weitere Informationen zum Thema Feuerwehr

    Zuständige Stelle

    Keine Mitarbeitende gefunden.


  • Friedhofs- und Bestattungsgebühren

    Die Kosten für eine Bestattung und für die Benutzung der Friedhöfe und Leichenhallen richtet sich nach Ihren individuellen Wünschen und der Art der Grabes und Beisetzung.

    Hier ein Auszug der Friedhofsgebühren in einer Übersicht.




    Ab 01. Januar 2022

    Erdgräber
    Reihengrab

    1100,00 €

    Reihengrab ohne Grabeinfassung

    2100,00 €

    Kaufgrab Doppelgrab  (Erstbelegung + Nutzungsrecht für 30 Jahre nach der Zweitbelegung)

    3350,00 €

    Kaufgrab Doppelgrab (Zweitbelegung)

    1350,00 €

    Kindergrab (bis 7. Lebensjahr)

    450,00 €

    Anonymes Erdgrab

    2100,00 €

    Urnengräber 
    Urnenrasenfeld

    450,00 €

    Urnengrab (auch in ein bestehendes Reihen- oder Kaufgrab)

    450,00 €

    Urnenkaufgrab (bis 3 Personen, für die Erstbelegung + Nutzungsrecht für 15 Jahre nach der Letztbelegung) 

    900,00 €

    Urnenkaufgrab jede weitere Belegung

    450,00 €

    Urnenstele / Wand (Einzel)

    450,00 €

    Urnenstele / Wand (Doppel) (Erstbelegung + Nutzungsrecht für 15 Jahre nach der Zweitbelegung)

    1900,00 €

    Urnenstele /Wand (Doppel) Zweitbelegung

    450,00 €

    Anonymes Urnengrab

    600,00 €

    Baumfeld

    800,00 €

    Sonstige Gebühren
    Aufbewahrung einer Leiche in der Leichenhalle

    80,00 €

    Aufbewahrung einer Urne in der Leichenhalle

    50,00 €

    Nutzung der Kühlzelle tgl.

    30,00 €

    Nutzung der Trauerhalle (Altenkirchen, Hohensolms, Mudersbach und Erda)

    150,00 €

    Nutzung der Leichenhalle (Ahrdt, Groß-Altenstädten)

    50,00 €

    Heizkosten nach Bedarf pauschal

    50,00 €

    Grabräumungsgebühren (werden bei Beisetzung erhoben)
    Reihengrab

    300,00 €

    Doppelgrab

    400,00 €

    Urnengrab

    200,00 €

    Urnenrasenfeld/Urnenstele/Pflegefreies Reihengrab

    100,00 €

    Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung

    Friedhofs- und Bestattungssatzung

    weitere Informationen zum Thema Friedhöfe

    Zuständige Stelle

    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Informationen aus der Zahlungsabwicklung

    Bankverbindungen der Gemeinde Hohenahr

    Sparkasse Wetzlar

    BLZ:            515 500 35

    Konto-Nr.    43000702

    IBAN:          DE87 5155 0035 0043 0007 02

    BIC:            HELADEF1WET

    Volksbank Heuchelheim eG

    BLZ:            513 610 21

    Konto-Nr.    8484201

    IBAN:          DE79 5136 1021 0008 4842 01

    BIC:            GENODE51HHE

    Einzugsermächtigung für Steuern & Gebühren (SEPA Mandat)

    Zuständige Stelle

    Keine Mitarbeitende gefunden.
    Keine weiteren Ergebnisse gefunden.
    %count% Elemente insgesamt gefunden.