Satzungen & Gebühren

Satzungen/Verordnungen und Gebühren

Städte und Gemeinden können die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft durch eigenes Ortsrecht regeln, soweit nicht durch höherrangiges Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt ist. Das Ortsrecht umfasst vor allem Satzungen und Rechtsverordnungen; diese sind sozusagen die Gesetze der Gemeinde. Satzungen und Rechtsverordnungen werden von der Gemeindevertretung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht. Sie gelten ausschließlich im Gebiet der Gemeinde Hohenahr oder für einen festgelegten Bereich bzw. für bestimmte kommunale Einrichtungen.

Die Veröffentlichung des Ortsrechts ist eine Service-Leistung der Gemeinde Hohenahr, um generell über die örtlichen Vorschriften zu informieren. Änderungen werden zeitnah aktualisiert. Dennoch hat diese Veröffentlichung keinen rechtsbindenden Charakter. Achten Sie bitte auf die amtlichen Bekanntmachungen bzw. 

informieren Sie sich im Zweifelsfall bei der Gemeindeverwaltung.

Hier finden Sie die gültigen Satzungen der Gemeinde. Um diese Dateien öffnen zu können brauchen sie ein Programm zum Öffnen von PDF-Dateien. Hier können Sie den Adobe Reader herunterladen.

Wenn Sie Fragen zu diesen Satzungen oder zu anderen örtlichen Vorschriften haben, stehen Ihnen die 

Mitarbeiterinnen des Hauptamtes gerne zur Verfügung.