Hundehaltung
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Liebe Bürgerinnen und Bürger,
leider müssen wir immer wiederfeststellen, dass einige Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet sind. Bitte beachten Sie, dass nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Hohenahr in der jeweils geltenden Fassung JEDER über drei Monate alter Hund innerhalb von 14 Tagen beim Steueramt der Gemeinde Hohenahr zur Hundesteuer anzumelden ist.
Auch steuerbefreite Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen, müssen im hiesigen Steueramt angemeldet werden.
Hunde, die über eine Tierschutzorganisation angeschafft wurden, sind NICHT von der Hundesteuer befreit und müssen ebenfalls angemeldet werden.
Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn festgestellt wird, dass ein Hund nicht steuerpflichtig in Hohenahr angemeldet ist. Gemäß § 18 Absatz 2 Nr. 2 Kommunalabgabenbesetz (KAG) kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.
Wir danken für Ihr Verständnis und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Der Feld- und Flur-Knigge für die Landkreise Gießen und Lahn-Dill richtet sich an Menschen, die in ihrer Freizeit gerne in Feld und Flur unterwegs sind. Er informiert, warum es so wichtig ist, unsere Landwirtinnen und Landwirte bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen.