Ausbildungsplatz zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung (m/w/d)
Stellenausschreibung

Wenn Du im Bereich der Umwelttechnik arbeiten willst und einen abwechslungsreichen Ausbildungsberuf suchst, dann bist Du bei uns als Umwelttechnologe für Abwasserbewirtschaftung (m/w/d) genau richtig. Das Gebiet des Abwasserverbandes Oberes Aartal umfasst die Gemeinden Hohenahr, Bischoffen und Siegbach. Das Abwasser muss in zahlreichen mechanischen, chemischen und biologischen Prozessen gereinigt werden. Du trägst somit aktiv zum Umweltschutz bei und sorgst dafür, dass Abwässer unseren Wasserkreislauf nicht mehr als nötig belasten.
Der Abwasserverband „Oberes Aartal“ bietet zum 01.08.2026 einen
Ausbildungsplatz zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung (m/w/d)
Als Umwelttechnologe für Abwasserbewirtschaftung (m/w/d) bist Du verantwortlich für die Überwachung, Steuerung und Instandhaltung der betriebenen Anlagen. Du beseitigst Störungen und überwachst die Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik. Auch die Probenentnahme und Untersuchung des Abwassers sowie die Dokumentation der Ergebnisse gehören zu Deinen Aufgaben.
Der Arbeitsplatz ist nicht nur auf die Kläranlage Bischoffen und die beiden Teichkläranlagen Erda und Übernthal beschränkt, sondern umfasst auch Tätigkeiten im Kanalnetz und an den Sonderbauwerken. Deine Ausbildung dauert 3 Jahre. Während dieser Zeit besuchst Du im Blockunterricht die Hans-Viessmann-Berufsschule in Frankenberg (Eder).
Du bringst folgende Voraussetzungen mit:
- mindestens einen Hauptschulabschluss
- Interesse an Mathematik und den Naturwissenschaften
- handwerkliche Fähigkeiten und technisches Verständnis
- Lern- und Einsatzbereitschaft
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann sende bis zum 30. September 2025 Deine Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf und die letzten zwei Schulzeugnisse) an den Verbandsvorstand des Abwasserverbandes, Postanschrift: Abwasserverband Oberes Aartal, An der B255, 35649 Bischoffen oder per E-Mail an: p.heimann@avoberesaartal.de.
Schwerbehinderte Personen werden im Rahmen geltender gesetzlicher Bestimmungen bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.