Ortsgerichte

Ortsgericht

Jede Gemeinde in Hessen verfügt über mindestens ein Ortsgericht. Sie geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele 

persönliche Angelegenheiten.

Zu den Aufgaben des Ortsgerichtes gehören u. a. Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften, Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht, Sicherung des Nachlasses, Mitwirkung bei Festsetzung und 

Erhaltung von Grundstücksgrenzen und Schätzungen.

Informationen über alle Aufgaben und gesetzlichen Grundlagen des Ortsgerichts erhalten Sie auf

  www.ortsgericht.de.

Für die anfallenden Dienstgeschäfte der Ortsgerichte wird eine Gebühr erhoben. Allgemeingültig ist dieses in der Gebührenordnung festgelegt, konkretisiert durch ein Gebührenverzeichnis.



Um vorherige Terminvereinbarung mit dem Ortsgericht wird gebeten!

Ortsgericht Hohenahr I (Erda, Großaltenstädten, Hohensolms)

Der Ortsgerichtsvorsteher wird bis auf Weiteres vertreten von

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Ortsgericht Hohenahr II (Ahrdt, Altenkirchen, Mudersbach)

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