Winterdienst

Winterdienst in der Gemeinde Hohenahr

Was wir tun

Der Winterdienst auf den Fahrbahnen in der Gemeinde und vor gemeindlichen Grundstücken wird durch den  Bauhof durchgeführt. Ferner werden über die Fahrbahn führende Fußgängerüberwege geräumt und gestreut sowie Treppen und Bushaltestellen. 

Was wann dran ist

Da es nicht möglich ist, gleichzeitig für alle Straßen einen zufriedenstellenden Winterdienst zu organisieren, 

arbeitet die Gemeinde nach einem Räum- und Streuplan, der Art und Wichtigkeit  des Verkehrsweges sowie seine Gefährlichkeit und die Stärke des zu erwartenden Verkehrs berücksichtigt. Für Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung, d. h. Straßen in Wohngebieten, verkehrsberuhigte Straßen und Tempo-30-Zonen besteht keine Räumverpflichtung. Diese können nur bei vorhandenen Räumkapazitäten geräumt und gestreut werden. Beim Auftreten von Eisglätte oder Schneefall während der Nachtzeit findet prinzipiell kein Räum- oder Streudienst statt. Während der Nachtzeit sind nach der ständigen Rechtsprechung der Gerichte weder die öffentlichen Stellen noch die Anlieger zum Räum- oder Streudienst verpflichtet. 

Alle Beteiligten sind jedoch bemüht den Räum- und Streuplan so zu gestalten, dass der frühmorgendliche Berufsverkehr reibungslos ablaufen kann und auch tagsüber oder bei Bedarf die Straßen geräumt werden.

Was Sie tun

Um den Räum- und Streuplan einzuhalten, konfrontieren Sie bitte nicht die Fahrer der Räumfahrzeuge oder das Bauhof-Personal mit Beschwerden, sondern richten diese direkt an den Bauhofleiter, Herrn Tobias Dorndorf oder in seiner Stellvertretung an Herrn Jörg Schmidt. 

Er kann ggfs. den bestehenden Plan ändern und direkt die Fahrer unterwegs neu anweisen.

Was wichtig ist

Nur wenn die Straßen und Wege für Räumfahrzeuge auch passierbar sind, kann unsere Mannschaft diese Aufgabe sinnvoll erfüllen. Auch in Ihrem Interesse möchten wir alle Fahrzeugbesitzer bitten, Autos nach Möglichkeit auf den Grundstücken zu parken oder so abzustellen, dass ein reibungsloser Räum- und Streudienst möglich ist. Wir bitten hierbei zu beachten, dass die Schildbreite des Schneeschiebers ca. 3,5 m beträgt.

Was für Sie privat gilt

Hauseigentümer sind verpflichtet, Gehwege und Zugänge schnee- und eisfrei zu halten. Diese Räumpflicht kann an Mieter bzw. Hausmeister übertragen werden. Die Mindestbreite für die Schneeräumung beträgt 1,25 Meter für Gehwege mit vorwiegend Anliegerverkehr. An Werktagen besteht Räumpflicht zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr. 

Als Besonderheit weisen wir auf eine Spezialregelung hin, wonach bei zweiseitig bebaubaren Straßen mit nur einem einseitigen Bürgersteig die Eigentümer und Besitzer der Grundstücke auf beiden Seiten räumpflichtig sind. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in den Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet. Bei Verstößen gegen diese Satzung drohen den Grundstückeigentümern Geldbußen.

Bitte unterstützen Sie unseren Winterdienst, in dem Sie den Schnee vom Gehweg nicht auf die Straße schaufeln, sondern auf dem Grundstück ablegen. Bei Glatteis kein Salz, sondern Splitt streuen. Streukisten stehen für Privatleute im Gemeindegebiet zur Entnahme von Splitt bereit.


Fragen zum Winterdienst beantwortet auch gerne das Bauamt. Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Hohenahr finden Sie unten stehend zum Download.