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Hilfe zum Ausgleich von Energie-Mehrkosten

Lahn-Dill-Kreis unterstützt Vereine bei der Antragsstellung

Um die aktuell hohen Energiekosten zu dämpfen, können gemeinnützige Vereine in Hessen seit dem 1. März 2023 Ausgleichszahlungen für ihre Energie-Mehrkosten beantragen. Damit will das Land Hessen die vielen ehrenamtlich geführten Vereine im Rahmen des Landesprogramms „Hessen steht zusammen“ entlasten. Den Antrag finden Interessierte unter https://antrag.hessen.de/energie-vereinshilfe.

Der Lahn-Dill-Kreis unterstützt Vereine bei der Antragstellung. Bei Fragen rund um den Antrag oder allgemein zur Sportförderung können sie sich an Tim Keßler, Leiter der Stabsstelle für Sport-, Kultur- und Ehrenamt, wenden. Erreichbar ist dieser per Mail an tim.kessler@lahn-dill-kreis.de oder telefonisch unter 06441 407-1867.

Voraussetzung für Vereine, die die Förderung beantragen möchten, ist ein Sitz in Hessen sowie Gemeinnützigkeit. In einigen Fällen ist die Mitgliedschaft in einem Dachverband Voraussetzung. Die Vereine müssen zudem nachweisen können, dass ihre Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5.000 Euro erstattet. In begründeten Härtefällen kann die Ausgleichszahlung auch den Höchstbetrag überschreiten. Vereine können die Förderung rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 beantragen. Häufig gestellte Fragen zum Thema beantwortet das Land Hessen unter  https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/2023-02/faqs.pdf