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Hundekot auf privaten Grundstücken, auf Friedhöfen, Kinderspielplätzen, Gehwegen, Grünflächen, entlang der Wirtschaftswege an den bekannten „Hundealleen“ und auf Felder und Wiesen

In jüngster Vergangenheit gibt es wieder vermehrt Probleme mit rücksichtslosen Hundehaltern, die ihre Tiere auf Friedhöfe, Kinderspielplätzen, Gehwegen, auf öffentlichen Grünflächen, entlang der Wirtschaftswege an den bekannten „Hundealleen“, auf Felder und Wiesen und sogar auf privaten Grundstücken und Gärten ihr 

Geschäft verrichten lassen. Aktuell wird gerade im Ortsteil Erda solche ein Handeln beobachtet. Dieses Verhalten veranlasst das Ordnungsamt, auf die hiervon ausgehenden Gefahren hinzuweisen.

Die tierischen Hinterlassenschaften sorgen nicht nur für unangenehme Geruchsbelästigungen sowie Verschmutzungen von Wohnungen und Geschäften durch den an Schuhen haftenden Dreck, sondern können vor allen Dingen gefährliche Erkrankungen durch die sich im Hundekot befindlichen Erreger ausgelöst werden. 

Insbesondere bei spielenden Kindern, die mit dem Kot in Berührung kommen können, besteht ein erhöhtes Risiko.

Ebenso sollten Hundehalter Ihre Hunde insbesondere in der Nähe von anderen Nutztieren nicht frei laufen 

lassen, da auch hier die Gefahr der Ansteckung mit Krankheitserregen durch die Hinterlassenschaften der Hunde immens hoch ist.

Jedes Jahr entstehen durch die Rücksichtslosigkeit einzelner Hundehalter große finanzielle Schäden durch verendete Nutztiere.

Die Beseitigung von Hundekot mit Hilfe eines Tütchens und einer Schaufel ist zwar erfreulicherweise für viele Hundebesitzer bereits zur Selbstverständlichkeit geworden, bei einigen gedankenlosen Hundehaltern mangelt es aber anscheinend immer noch an entsprechendem Verantwortungsbewusstsein.

Dabei ist es kein Problem, im Fachhandel Produkte zu erwerben, mit denen man mit Leichtigkeit - und ohne sich dabei selbst schmutzig zu machen - die Hinterlassenschaften der Vierbeiner beseitigen kann. Die verschlossenen Tütchen können dann ganz problemlos in jedem Mülleimer entsorgt werden.

Aufgrund der bestehenden Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Hohenahr kann gegen jeden namentlich bekannten Hundehalter, der Friedhöfe, Spielplätze, Gehwege und öffentliche Grünanlagen mit Hundekot verunreinigen lässt, ein Bußgeld von 5,00 bis 1.000,00 € verhängt werden. Damit soll letztlich nicht nur dieses rücksichtslose Verhalten geahndet werden, sondern auch verdeutlicht werden, dass die Gemeinde Hohenahr derartige Umweltverschmutzungen nicht toleriert.