Förderung
Denkmalschutz-Sonderprogramm
Über Sonderprogramme hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien seit 2009 bis 2024 rund 547 Millionen Euro in den Denkmalschutz investiert. Mehr als 3.000 national bedeutsame Kulturdenkmäler und historische Orgeln konnten dadurch in ganz Deutschland saniert werden.
Die Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet und leisten damit einen bedeutenden Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft. Die Fördermittel kommen vor allem mittelständischen Bau- und Handwerksbetrieben zugute.
Auch in diesem Jahr legt der Kulturstaatsminister erneut ein Denkmalschutz-Sonderprogramm auf. Rund 35 Millionen Euro stehen für das diesjährige Denkmalschutz-Sonderprogramm XIV des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Verfügung. Auch die Sanierung und Modernisierung von Orgeln kann hieraus gefördert werden.
Das Programm des Bundes fördert Maßnahmen für den Substanzerhalt und die Restaurierung national bedeutsamer oder das kulturelle Erbe mitprägender unbeweglicher Kulturdenkmäler und historischer Orgeln. Die Förderung durch den Bund beträgt bis zu 50% der Gesamtkosten einer Maßnahme.
Bis zum 30. November 2025 können Anträge zur Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms XIV durch die zuständigen Landesdenkmalbehörden bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingereicht werden.
