förderung

Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten"

Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.

Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.

Das Interessenbekundungsverfahren läuft vom 10.11.2025 bis zum 15.01.2026 über das digitale Förderportal des Bundes. Im Februar 2026 beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags dann die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte. Eine 2. Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung.

Den Projektaufruf, FAQs, eine Telefon-Hotline sowie weitere Informationen zur Förderung sind auch auf der Webseite des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zu finden.