Der Lahn-Dill-Kreis informiert
Gold, Pelze und Reinigung: Warnung vor täuschenden Angeboten
Im Lahn-Dill-Kreis mehren sich aktuell Flyer, die mit „Gold- und Pelzankauf“ oder vermeintlich günstigen Angeboten für Teppich- und Steinreinigungen werben. Hinter diesen Werbezetteln steckt jedoch häufig ein fragwürdiges Geschäftsmodell mit möglichen Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher. Darauf weist der Fachdienst Ordnungs- und Gewerberecht des Lahn-Dill-Kreises hin.
Auffällig ist: Die Anbieterinnen und Anbieter stammen in der Regel nicht aus der Region, sondern aus Großstädten wie Wiesbaden oder Orten in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Die angemieteten Geschäftsräume im Lahn-Dill-Kreis sind oft nur kurzzeitig in Betrieb, schlicht eingerichtet und selten dauerhaft besetzt. Termine müssen in den meisten Fällen telefonisch vereinbart werden, Zahlungen erfolgen bar – was die Nachverfolgung erschwert. Im Internet häufen sich Warnungen zu genau diesen Praktiken. „Besonders beim Goldankauf sollte man sehr wachsam sein“, warnt Melisa Acar vom Kreis-Ordnungs- und Gewerberecht. Gold solle nur dann aus der Hand gegeben werden, wenn man den Gegenwert erhalten hat. „Wir empfehlen, sich, mehrere Angebote einzuholen – mitunter hat der örtliche Juwelier bessere Konditionen“, ergänzt Acar. Häufiger bieten Händlerinnen und Händler auch Hausbesuche an. Davon rate der Fachdienst grundsätzlich ab. Der angebliche Pelzankauf, der häufig in Verbindung mit dem Goldankauf beworben wird, sei oft nur ein Lockmittel. „Pelz ist nicht sehr beliebt, in vielen Haushalten aber noch vorhanden. So wächst die Hoffnung, Pelzjacken an die Händlerinnen und Händler verkaufen zu können“, erklärt Melisa Acar. In vielen Fällen verfügen die Anbieter allerdings über keinerlei Fachkenntnisse im Bereich Pelze.
Im Bereich der Teppich- und Steinreinigung liegen dem Landkreis ebenfalls Beschwerden vor: Rechnungen fallen höher aus als vereinbart, Teppiche werden beschädigt oder gar nicht zurückgegeben. Deshalb sind schriftliche, verbindliche Absprachen vorab sehr wichtig. Seriöse Dienstleistende weisen sich mit einem Ausweis aus – wird dies verweigert, ist Vorsicht geboten.
Ein Appell richtet sich zudem an Immobilienbesitzende im Kreis: Wer Geschäftsräume kurzfristig an Händlerinnen und Händler der erwähnten Branchen vermieten möchte, sollte vorab Rücksprache mit der Kreisverwaltung halten, um mögliche Probleme zu vermeiden.
Bei Fragen rund um unseriöse Gewerbe steht Melisa Acar von der Kreisverwaltung, Fachdienst Ordnungs- und Gewerberecht, unter 06441 407-2435 oder per E-Mail an melisa.acar@lahn-dill-kreis.de zur Verfügung.