Der Lahn-Dill-Kreis informiert

Verboten und gefährlich: Kreis-Veterinäramt warnt vor Nikotinbeutelchen

Snus, Nicopods und Nikotinpouches werden vor allem bei Jugendlichen immer beliebter – doch der Verkauf und Vertrieb dieser Produkte sind in Deutschland verboten. Das Kreis-Veterinäramt warnt vor den Beutelchen, denn sie bergen erhebliche Gesundheitsrisiken und können schwere Schäden verursachen. „Die Beutel werden zwischen Oberlippe und Zahnfleisch geklemmt und enthalten hochkonzentriertes Nikotin, das direkt über die Mundschleimhaut aufgenommen wird“, erklärt Nina Schneider vom Fachdienst Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz des Lahn-Dill-Kreises.

 Was sind Snus, Nicopods und Nikotinpouches – und wo liegt der Unterschied?

Die verschiedenen Begriffe sorgen oft für Verwirrung. Hier ein Überblick:

  • Snus: Diese Beutel enthalten Tabak und stammen ursprünglich aus Skandinavien. Sie sind in Deutschland gemäß dem Tabakerzeugnisgesetz verboten.
  • Nicopods und Nikotinpouches: Diese Produkte enthalten keinen Tabak, jedoch reines Nikotin. Da sie als „neuartiges Lebensmittel“ eingestuft werden, ist ihr Verkauf in der EU komplett untersagt.

 „Das Risiko, abhängig zu werden, ist enorm hoch, und insbesondere bei Kindern und Jugendlichen können Nikotinvergiftungen und langfristige gesundheitliche Schäden auftreten“, führt Nina Schneider weiter aus. Die Gefahren reichen von akuten Symptomen wie Übelkeit, Herzrasen und Kreislaufproblemen bis hin zu schweren Langzeitschäden wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Zahnfleischproblemen. Nina Schneider betont: „Unsere Aufgabe ist es, den illegalen Handel mit diesen Produkten im Lahn-Dill-Kreis zu unterbinden. Wir geben diese Fälle direkt an die Staatsanwaltschaft weiter. Händlerinnen und Händler, die diese Produkte anbieten, müssen mit hohen Strafen rechnen.“

Im benachbarten Rheinland-Pfalz wurde bei Feldhasen die Infektionskrankheit Tularämie, auch Hasenpest genannt, nachgewiesen. Die bakterielle Infektion befällt überwiegend Nagetiere, insbesondere Hasen und Kaninchen, kann jedoch auch auf den Menschen übertragen werden. Die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Lahn-Dill-Kreises gibt Tipps, wie man sich vor einer Ansteckung schützen kann und worauf man beim Aufenthalt in der freien Natur achten sollte.

 So schützen Menschen sich vor einer Infektion

Besonders gefährdet sind Jägerinnen und Jäger sowie Waldarbeiter. Um eine Infektion zu vermeiden, sollte der ungeschützte Kontakt zu Wildtieren, insbesondere kranken Tieren, vermieden werden. Darüber hinaus sollte man sich auch von Wildtier-Kadavern fernhalten. Jägerinnen und Jäger sollten beim Umgang mit erkrankten oder toten Wildtieren auf die Einhaltung der Arbeitshygiene achten. Die Arbeits- und Küchenhygiene gilt auch beim Umgang mit Wildbret während der Verarbeitung und Zubereitung. Zusätzlich empfiehlt das Kreis-Veterinäramt, Wildgerichte immer gut durchgegart zu verzehren.

 Hunde und Katzen erkranken selten an Tularämie, können den Erreger aber an den Menschen weitergeben. Neben Feldhasen, sind auch Ratten, Mäuse, Wühlmäuse, Eichhörnchen und sogar Vögel betroffen. Eine Ansteckung kann durch den direkten Kontakt mit Blut und Ausscheidungen, aber auch durch einen Biss oder den Stich von Stechfliegen, Zecken oder Mücken erfolgen. Weitere Infektionsquellen können kontaminierte Lebensmittel oder verunreinigtes Wasser sein.

 Das sind die Symptome von Tularämie

Bei Nagetieren führt die Ansteckung zu einer hohen Sterblichkeit. Die erkrankten Tiere sind abgemagert, bekommen ein struppiges Fell, einen schwankenden Gang und werden apathisch. Zudem verlieren sie ihre natürliche Scheu vor den Menschen. Beim Menschen verläuft die Krankheit wie ein grippaler Infekt mit Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Schüttelfrost sowie Mattigkeit. Bei einem Mückenstich entzündet sich die Eintrittsstelle und die Lymphknoten schwellen an. Die Inkubationszeit beim Menschen beträgt drei bis zehn Tage. Todesfälle beim Menschen sind eher selten.