Bauleitplanung der Gemeinde Hohenahr, 1.               Änderung des Bebauungsplanes "Eichenhardtsboden“ (Teil-Änderung), Gemarkung Erda

Bauleitplanung der Gemeinde Hohenahr

  1. Änderung des Bebauungsplanes "Eichenhardtsboden“ (Teil-Änderung), Gemarkung Erda

hier:                

  • Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch(BauGB) i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Unterlagen der Bauleitplanung sollten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 10.03.2025 bis 25.04.2025 im Internet veröffentlicht werden. Die Verlinkung im Internet zu den Unterlagen der Planung erfolgte leider fehlerhaft. Die Daten der Bauleitplanung konnten nicht bzw. nicht vollständig heruntergeladen werden.

Es wird daher eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Die im oben genannten Zeitraum eingegangenen Anregungen wurden ausgewertet und soweit erforderlich in die Bauleitplanung eingearbeitet.

Es war nur die Änderung der Begründung erforderlich.

Die Unterlagen der Bauleitplanung (Planzeichnung des Bebauungsplanes, die textlichen Festsetzungen und die Begründung mit Kennzeichnung der Änderungen) werden in der Zeit

vom 19.05.2025 bis einschließlich 27.06.2025

(Dauer der Veröffentlichungsfrist) auf der Internetseite der Gemeinde Hohenahr unter https://www.hohenahr.de/bauen-umwelt/bauen/bauleitplanverfahren/ veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.

Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.

Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Öffnungszeiten mit Publikumsverkehr im Rathaus der Gemeinde Hohenahr, Rathausplatz 6, 35644 Hohenahr, II. Obergeschoss, Raum 32, im o.g. Zeitraum öffentlich ausgelegt. 

Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

An den Brückentagen 30. Mai und 20. Juni ist die Einsicht nicht möglich, da an diesen beiden Tagen das Rathaus geschlossen ist.

Es werden öffentlich ausgelegt: Die Planzeichnung des Bebauungsplanes, die textlichen Festsetzungen und die Begründung mit Anlage (Synopse der textlichen Festsetzungen rechtskräftiger Bebauungsplan/1. Änderung). In der Begründung sind die Änderungen, die sich aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der ersten Veröffentlichungsfrist ergeben, farblich hervorgehoben.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB soll die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet angemessen verkürzt werden.

Diese Verkürzung wird nicht vorgenommen, da die Planung erstmalig im Internet eingesehen werden kann.

Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben.

Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.

Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Gemeindeverwaltung Hohenahr, oder zur Niederschrift.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.

Die Stellungnahmen, die im Zeitraum vom 10.03.2025 bis 25.04.2025 vorgebracht wurden, werden nach Abschluss der neuen Veröffentlichungsfrist ebenfalls durch die Gemeindevertretung abgewogen.

Es ist daher nicht erforderlich, diese Anregungen erneut vorzubringen bzw. auf diese noch einmal hinzuweisen.

Die bereits vorliegenden Stellungnahmen wurden vom Planungsbüro für die Abwägung vorbereitet. Diese vorbereitete Abwägung wird wegen Wiederholung der Veröffentlichungsfrist zur zusätzlichen Information den jeweiligen Absendern vom Planungsbüro zugesandt.

Die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind aus nachfolgendem Plan ersichtlich.


Die Flächen des Geltungsbereiches, rd. 0,6 ha, liegen vollständig innerhalb des rechtskräfti-gen Bebauungsplanes „Eichenhardtsboden“, in der Gemarkung Erda, am westlichen Ortsausgang und nördlich der Frankenbacher Straße, im Flur 13, Gewannbezeichnung „Eichenhardtsboden“.

Im Süden grenzt der Geltungsbereich direkt an die Frankenbacher Straße an. Im Einmündungsbereich zur Straße Eichenhardt“ ist ein Kreisverkehrsplatz entstanden, welcher mit Teilflächen innerhalb des Änderungsbereiches liegt.

Der nördliche Rand des Geltungsbereiches grenzt an die neue Straße des Neubaugebietes „An den Eichen“ an.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenahr

Markus Ebertz, Bürgermeister

Anlagen: