Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde

Die Straßenverkehrsbehörde ist nach § 44 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Ausführung und Überwachung der Straßenverkehrs-Ordnung zuständig. Ihr obliegt die Pflicht, Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen so anzubringen, dass der Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gefahrlos, sicher und zügig fließt und hat beim Vollzug des Straßenverkehrsrechts eine ordnungsrechtliche Funktion.

Die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde sind beispielsweise:

  • Genehmigung von Arbeitsstellen an Straßen (Baustellen)
  • Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen (Verkaufswagen, Werbung, Plakatierung)
  • Veranstaltungen, die den öffentlichen Verkehr beeinflussen (Volksfeste, Radsport)
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