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Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde ist nach § 44 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Ausführung und Überwachung der Straßenverkehrs-Ordnung zuständig. Ihr obliegt die Pflicht, Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen so anzubringen, dass der Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gefahrlos, sicher und zügig fließt und hat beim Vollzug des Straßenverkehrsrechts eine ordnungsrechtliche Funktion.
Die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde sind beispielsweise:
- Genehmigung von Arbeitsstellen an Straßen (Baustellen)
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen (Verkaufswagen, Werbung, Plakatierung)
- Veranstaltungen, die den öffentlichen Verkehr beeinflussen (Volksfeste, Radsport)

Baustellen & Straßensperrung
Für die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis.
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Parkausweise
Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Parkausweise. Auch Handwerker können eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
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Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Möchten Sie öffentliche Straßen anders abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Veranstaltungen wie z.B. Straßenfeste, Radrennen, Umzüge, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis.
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