Wohngeld
Leistungsbeschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde HohenahrNeues Wohngeld 2023: Kreis-Sozialamt ermutigt zur Antragstellung
Mit der Wohngeld-Reform 2023 sind mehr Haushalte förderberechtigt, zum anderen steigen auch die Fördersummen. Laut dem hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wird das Wohngeld mit einem Anstieg von etwa 180 Euro im Monat auf rund 370 Euro im Monat fast verdoppelt.
Antragsberechtigt sind sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer. Das Entscheidende sei das Einkommen der Haushalte.
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
An wen muss ich mich wenden?
Bevor Menschen ihren Antrag auf Wohngeld stellen, wird zunächst die Kontaktaufnahme, telefonisch oder per E-Mail, zu den Mitarbeitenden des Kreis-Sozialamtes empfohlen um zu prüfen, ob eine Berechtigung besteht.
Unter www.lahn-dill-kreis.de/wohngeld gibt es weitere Informationen zur Reform „Wohngeld Plus“, die im Januar 2023 in Kraft getreten ist. Dort sind auch die für die Wohnorte zuständigen Ansprechpersonen zu finden.
Das Team des Bürgerbüros Hohenahr nimmt Ihre Anträge gerne entgegen, überprüft diese und veranlasst die Weiterleitung an die Wohngeldstelle in Wetzlar.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Sabine Erler
- Frau Kerstin Rinn
- Frau Cornelia SchäckBürgerbüro Leitung