Antrag auf eine Baugenehmigung stellen


An wen muss ich mich wenden?

An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hohenahr

Für die Gemeinde Hohenahr ist die Bauaufsichtsbehörde des Lahn-Dill-Kreis zuständig.

Kontakt: 

Lahn-Dill-Kreis, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar

Telefon: 06441 407-0, E-mail: info@lahn-dill-kreis.de, Web: www.lahn-dill-kreis.de

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende