Meldebestätigung Ausstellung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hohenahr

    Die Gebühr beträgt 10,00 €. Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.


An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende