Ortslandwirte
Ortslandwirte
Ortslandwirte werden für einen Zeitraum von 6 Jahren gewählt und unterstützen die Landwirtschaftsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie wirken insbesondere in Angelegenheiten der Agrar- und Marktstruktur , der Landschaftspflege und des Grundstücksverkehrs durch Beratung, Stellungnahme und Erteilung von Auskünften mit.
Darüber hinaus werden sie auch oft aufgrund ihrer Ortskenntnis von der Gemeindeverwaltung und anderen Behörden und Institutionen in Anspruch genommen.
Ortslandwirte vermitteln häufig zwischen Landwirtschaft und Verwaltungen sowie der Bevölkerung des ländlichen Raumes. Sie wirken auch beratend, zum Beispiel wenn es beim Straßenausbau um die Anbindung von Feldwegen geht.
Hohenahr I
Altenkirchen, Ahrdt und Mudersbach
Hohenahr II
Erda, Hohensolms und Groß-Altenstädten