Ehrenamt

Ehrenamt

Es gibt unzählige Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu engagieren. Ob projektbezogen, einmalig oder als langjähriges Vereinsmitglied - alle Arten von Engagement sind möglich. 

Sie möchten sich gerne engagieren? In allen Ortsteilen der Gemeinde Hohenahr gibt es Vereine, die sich über fleißige Helfer freuen. Werfen Sie doch einen Blick in unser Vereinsregister.  

Noch nicht das richtige dabei? Mit der Ehrenamtssuche Hessen finden Sie sicherlich Ihr Ehrenamt. 

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich bereits ehrenamtlich für unsere Gesellschaft. Viele Angebote im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich sind erst durch ihren freiwilligen und unentgeltlichen Einsatz möglich. 

Das verdient Anerkennung und ein Dankeschön!


Die Ehrenamts-Card (E-Card)

ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Inhaber der Ehrenamts-Card können in ganz Hessen eine Fülle von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören Veranstaltungen aus Spitzensport und Kultur ebenso wie Kinos, Museen, Volkshochschulkurse, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Neben dauerhaften Vergünstigungen werden auch immer wieder attraktive Sonderaktionen, Gewinnspiele und Freikarten angeboten.

Die E-Card gilt landesweit. Das bedeutet, dass Sie damit alle angebotenen Vergünstigungen an jedem Ort in Hessen in Anspruch nehmen können. Wenn Sie sich als E-Card-Inhaberin oder -Inhaber also in einer anderen hessischen Stadt oder Gemeinde aufhalten, achten Sie auf mögliche Aufkleber an der Kasse von Einrichtungen und Geschäften und halten Sie Ihre E-Card bereit.

  • Wer bekommt die E-Card?

    Alle engagierten Bürgerinnen und Bürger, die sich mindestens fünf Stunden pro Woche, seit mindestens einem Jahr, ohne Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung von Kosten (wie z. B. Telefonkosten, Fahrtkosten, Porto) hinausgeht, in einer Organisation engagieren, ihren Wohnsitz im Lahn-Dill-Kreis haben (ausgenommen Stadt Wetzlar) und mindestens 16 Jahre alt sind, können eine Ehrenamts-Card bekommen.

  • Was muß ich tun, um die E-Card zu erhalten?

    Sie müssen sich bewerben. Dafür können Sie das Antragsformular als PDF-Dokument hier herunterladen und handschriftlich ausfüllen. Die Antragsformulare sind auch beim Lahn-Dill-Kreis bei der Stabsstelle Sport, Kultur und Ehrenamt (Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar) erhältlich und liegen außerdem bei den Städten und Gemeinden aus. 

    Haben Sie das Formular ausgefüllt, muss es von der Organisation, für die Sie das Ehrenamt ausüben, bestätigt, also unterschrieben werden. Jetzt ist das Formular komplett. Sie können es in Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung abgeben.

    Seit dem 01.01.2018 gilt die Vereinbarung des Lahn-Dill-Kreises mit den Städten und Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis, sodass nun die Städte und Gemeinden über die Vergabe der Ehrenamts-Card entscheiden. Die Ehrenamts-Card wird dann auch – nach Ausstellung durch den Lahn-Dill-Kreis – von der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgegeben.

Sie sind ehrenamtlich engagiert und möchten eine Ehrenamtskarte (E-Card) beantragen? 

Weitere Informationen finden Sie hier. Direkte Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen, die Ihnen die Ehrenamts-Card ausstellen und Ihre Fragen beantworten, finden Sie im Internetauftritt zur Ehrenamts-Card.


Die Jugendleiter/in-Card (Juleica)

ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit. Sie legitimiert Jugendleiter und Jugendleiterinnen, die eine qualifizierte Ausbildung durchlaufen haben, Teilnehmer/Teilnehmerinnen in der Jugendarbeit zu betreuen. 

Die Juleica soll die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen. Zudem erhält man zur Förderung der Jugendarbeit mit diesem Ausweis bei einigen Unternehmen, Gemeinden, Behörden usw. einen Preisnachlass, z.B. ermäßigte Eintritte für Schwimmbadbesuche. Aufgrund der gegenseitigen Anerkennung durch die Obersten Landesjugendbehörden können die an die Jugendleiter/innen-Card geknüpften Vergünstigungen in allen deutschen Bundesländern in Anspruch genommen werden.

  • Wer bekommt die Juleica?

    Wer unter welchen Bedingungen wie eine Juleica beantragen kann dürfen die Bundesländer regeln. Deshalb gibt es zwar bundesweite Mindestanforderungen und einige Voraussetzungen, die überall gleich sind, es gibt aber auch landesspezifische Regelungen.

    Informieren Sie sich deshalb bitte über die für Sie geltende Landesregelung! Entscheidend ist dabei immer, wo der Träger seinen Sitz hat, für den Sie engagiert sind!

    Um die Juleica beantragen zu können, müssen Sie auf jeden Fall

    • grundsätzlich das 16. Lebensjahr vollendet haben.
    • dauerhaft (also nicht nur kurzfristig) bei einem Träger der Jugendarbeit engagiert sein.
    • eine Ausbildung nach den jeweils gültigen Richtlinien absolviert haben.
    • eine gültige Erste-Hilfe-Bescheinigung vorweisen können.
  • Was muß ich tun, um die Juleica zu erhalten?

    Sie müssen einen Antrag stellen. Die Vorgaben und Regelungen für den Erwerb bzw. die Verlängerung der Juleica, unterscheiden sich je nach Bundesland. Für Hessen wenden Sie sich bei Rückfragen an: 

    Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
    Nadine Anany
    Sonnenberger Straße 2/2a
    65193 Wiesbaden
    fon 0611/3219-2459
    E-Mail: hessen@juleica-antrag.de 

    oder 

    Hessischer Jugendring
     Schiersteiner Str. 31-33
     65187 Wiesbaden
     fon 0611 / 9 90 83-0
     fax 0611 / 9 90 83-60
     E-Mail: juleica@hessischer-jugendring.de
     Web: www.hessischer-jugendring.de

Sie sind ehrenamtlich in der Jugendarbeit engagiert und möchten eine Jugendleiter/in-Card (Juleica) beantragen? 

Alle Informationen finden Sie im Internetauftritt zur Juleica.