Der Lahn-Dill-Kreis informiert

Neue Betrugsmasche bei Kfz-Zulassungen zwingt zur Verfahrensänderung

Der Lahn-Dill-Kreis warnt vor einer neuen Betrugsmasche im Zusammenhang mit Fahrzeugzulassungen. In den Zulassungsstellen des Kreises sind in mehreren Fällen Anträge unter falscher Identität über externe Zulassungsdienste eingereicht worden. Als Reaktion auf die Vorfälle wird das bisherige Verfahren mit sofortiger Wirkung angepasst.

Die Täter gehen äußerst professionell vor: Sie reichen per E-Mail Zulassungsanträge bei Zulassungsdiensten ein und verwenden dabei fremde Personalien. Den Unterlagen liegen Kopien von Personalausweisen bei – meist des Bundespersonalausweises. Auch die Unterschriften auf Anträgen und Vollmachten entsprechen augenscheinlich denen auf den Ausweiskopien.

Für die Mitarbeitenden der Zulassungsstelle sind die Vorgänge daher zunächst nicht als Fälschung erkennbar. Die Zulassung wird ordnungsgemäß vorgenommen und anschließend an den jeweiligen Zulassungsdienst zurückgegeben.

Auffällig wird der Betrug häufig erst deutlich später: nämlich dann, wenn die vermeintlichen Fahrzeughalter Post von den Hauptzollämtern erhalten und zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer aufgefordert werden. Die Betroffenen reagieren dann überrascht, da sie kein Fahrzeug zugelassen haben. In der Folge nehmen sie Kontakt mit der Zulassungsstelle auf und erstatten Strafanzeige bei der Polizei.

In einem bekannten Fall hatte ein Geschädigter zuvor im Rahmen einer Wohnungssuche eine fotografierte Kopie seines Personalausweises per E-Mail an einen angeblichen Vermieter geschickt. Es liegt nahe, dass die übermittelten Ausweisdaten anschließend missbräuchlich verwendet wurden.

Derzeit sind der Zulassungsstelle des Lahn-Dill-Kreises sechs Fälle bekannt. Die entsprechenden Anträge wurden über verschiedene Zulassungsdienste sowohl am Standort Wetzlar als auch am Standort Herborn-Burg eingereicht.

Angepasstes Verfahren

Das Verfahren in der Kfz-Zulassungsstelle wurde nun verschärft: Künftig müssen Zulassungsdienste und Autohäuser auf der eingereichten Ausweiskopie verbindlich bestätigen, dass ihnen bei Antragstellung der Originalausweis vorgelegen hat.

Für Kundinnen und Kunden bedeutet dies einen zusätzlichen Aufwand. Sie müssen zweimal beim Zulassungsdienst erscheinen – einmal zur Beantragung der Zulassung und ein weiteres Mal zur Abholung der Fahrzeugpapiere und Kennzeichen. Die bislang mögliche rein digitale Übermittlung der Antragsunterlagen wird damit im Sinne des Verbraucherschutzes eingeschränkt.

Der Lahn-Dill-Kreis appelliert an die Bevölkerung, besonders sorgfältig mit Kopien von Ausweisdokumenten umzugehen. Diese sollten nur dann weitergegeben werden, wenn die Identität und Seriosität des Empfängers zweifelsfrei feststehen.