Der Lahn-Dill-Kreis informiert

Hühner und Co. dürfen wieder raus: Lahn-Dill-Kreis hebt Aufstallungspflicht für Geflügel auf

Ab dem morgigen Mittwoch, 11. März 2026, entfällt die Aufstallungspflicht für Geflügel in den Risikogebieten am Aartalsee und Dutenhofener See sowie für Geflügelbetriebe mit mehr als 1.000 Tieren im Lahn-Dill-Kreis. Das Kreis-Veterinäramt hatte die sogenannte risikoorientierte Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest im Dezember 2025 für Betriebe, die mehr als 1.000 Tiere oder Geflügel in Risikogebieten halten, erlassen. Jetzt ist sie hinfällig. Für diese Halterinnen und Halter bedeutet das nun, dass auch sie ihre Tiere wieder aus den Ställen ins Freie lassen dürfen. Für Halterinnen und Halter von weniger als 1.000 Tieren wurde die Stallpflicht bereits im Dezember 2025 aufgehoben.

Vorsicht bleibt dennoch geboten: Durch den aktuellen Frühjahrsvogelzug besteht nach wie vor Infektionsgefahr. Geflügelhalterinnen und -halter sind deshalb nach wie vor dazu verpflichtet, sich an die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zu halten. Dies sei nicht nur im Zusammenhang mit der Geflügelpest wichtig, sondern zugleich aufgrund der deutschlandweiten Ausbreitung der Newcastle-Krankheit, auch atypische Geflügelpest genannt, dringend zu beachten, heißt es vom Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises.

 Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügel müssen weiterhin eingehalten werden

Auch nach der Aufhebung der Stallpflicht zur Geflügelpest bleiben wichtige Biosicherheitsmaßnahmen bestehen. Wer im Lahn-Dill-Kreis Geflügel oder andere für die aviäre Influenza empfängliche Vogelarten hält, muss weiterhin dafür sorgen, dass die Tierbestände bestmöglich vor einer Einschleppung des Virus geschützt werden. Dazu gehört insbesondere, Ställe und Haltungsbereiche vor unbefugtem Betreten oder Befahren zu sichern. Diese Bereiche dürfen nur mit spezieller Schutzkleidung oder Einwegkleidung sowie sauberem oder desinfiziertem Schuhwerk betreten werden; die Kleidung ist nach Verlassen des Stalls wieder abzulegen und zu reinigen oder fachgerecht zu entsorgen. Zudem müssen Möglichkeiten zum Händewaschen sowie zum Wechseln und Desinfizieren von Kleidung und Schuhen vorhanden sein. Geräte, Maschinen und Fahrzeuge, die in der Geflügelhaltung eingesetzt werden, sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren – besonders dann, wenn sie in mehreren Ställen oder Betrieben genutzt werden. Futter, Einstreu und Arbeitsgeräte sind so zu lagern, dass sie keinen Kontakt zu Wildvögeln oder Schadnagern haben; eine regelmäßige und dokumentierte Schädlingsbekämpfung ist erforderlich. Auch Bereiche zur Lagerung verendeter Tiere sowie Ställe, Verladeplätze und Transportfahrzeuge müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden, insbesondere nach Tiertransporten oder nach dem Aus- und Einstallen von Geflügel. Diese Maßnahmen tragen entscheidend dazu bei, die Geflügelbestände im Kreis weiterhin wirksam vor der Geflügelpest zu schützen.

 Die gesamte Allgemeinverfügung des Lahn-Dill-Kreises zur Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der aviären Influenza (Geflügelpest) lesen Interessierte hier.