DAS FRIEDHOFSAMT INFORMIERT

Abstellen und Ablegen von Blumenschmuck und ähnlichem auf den pflegefreien Grabstätten der Gemeinde Hohenahr

Gemäß unserer Friedhofs- und Bestattungssatzung ist bei den pflegefreien Grabstätten (Urnenrasenfeld, Baumgrab, pflegefreies Erdreihengrab und den Urnenstelen) das Ablegen von Grabschmuck, beispielsweise Blumenschmuck, Schalen oder ähnlichem, nicht gestattet. Dies gilt auch für besondere Anlässe wie Geburts-, Sterbe- oder Todesgedenktage.  Dieser Hinweis wird den Angehörigen bereits in einem Informationsblatt mit dem Beisetzungsgebührenbescheid zugesandt.

Leider mussten wir feststellen, dass vermehrt Grabschmuck auf den pflegefreien Grabstätten abgelegt wurde. Wir möchten Sie daher darauf aufmerksam machen, dass unsere Bauhofmitarbeiter in diesem Zusammenhang angehalten sind verstärkt darauf zu achten diese direkt zu entfernen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und darum, die Vorschriften unserer Satzung zu beachten, um eine ordnungsgemäße Pflege und den würdevollen Zustand der Grabstätten zu gewährleisten.

Wenn Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung. Frau Schäck ist unter Tel. 06446 9230-10 zu erreichen.