Information
Grundsteuerberechnung ab 2025
Wir empfehlen Ihnen, die vorliegenden Daten im Abgaben-Bescheid 2025, wie Aktenzeichen, Messbetrag und Objekte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass diese mit den Informationen übereinstimmen, die Sie als Bescheid vom Finanzamt erhalten haben.
Der vom Finanzamt übermittelte Grundsteuermessbetrag wird mit dem derzeit gültigen Hebesatz der Gemeinde berechnet.
Der Bescheid des Finanzamtes zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrages liegt dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde zugrunde.
Einwendungen gegen die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages können nur gegen den Bescheid des Finanzamtes geltend gemacht werden.
Hiervon unberührt bleibt jedoch der Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer A bzw. B. durch die Gemeinde Hohenahr.
Bei Fragen und Unstimmigkeiten zu Ihrem vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich direkt an Ihr zuständiges Finanzamt. www.finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Freundliche Grüße
Ihr Steueramt der Gemeinde Hohenahr