das Friedhofsamt informiert
Grababräumungen
Die Gemeinde wird im September wieder eine Grabräumungsaktion durchführen.
Möchten Sie ein Grab abräumen lassen, weil die Ruhefrist abläuft oder es Ihnen nicht mehr möglich ist es zu pflegen, melden Sie sich beim Friedhofsamt der Gemeinde Hohenahr.
Der Begriff „Ruhefrist“ besagt, dass die Gemeinde die Ruhestätte in dieser Zeit nicht wieder belegen darf und nicht wie irrtümlich angenommen, dass das Grab so lange liegen bleiben muss. Dies bedeutet, dass Sie natürlich ein Grab auch vor Ablauf der Ruhefrist abräumen können.
Haben Sie Fragen zum Thema Grabräumung oder allgemeine Friedhofsangelegenheiten wenden Sie sich an das Friedhofsamt der Gemeinde Hohenahr. Frau Cornelia Schäck Telefon 06646-923010 oder per Mail c.schaeck@hohenahr.de