Informationen zu den Steuer- und Abgabenbescheiden sowie der Abrechnung über Wassergeld und Kanalbenutzungsgebühren

  • Allgemeines

Grundlage für die Grundsteuer ist ein Grundsteuermeßbescheid des zuständigen Finanzamtes, der sowohl der Gemeinde als auch dem jeweiligen Steuerschuldner vorliegt. Der vom Finanzamt festgesetzte Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde Hohenahr multipliziert und ergibt somit die Grundsteuerschuld.

Verkauf/ Übergabe von landwirtschaftlichen Flächen, Stückländereien etc.

Beim Verkauf usw. von landwirtschaftlichen Flächen ist die Zurechnung auf den neuen Eigentümer leider erst nach Zugang des Änderungsbescheides des Finanzamtes Wetzlars möglich. Daher kann sich die Umschreibung unter Umständen längere Zeit hinziehen, wir bitten um Ihr Verständnis.

  • Grundsteuer A

Diese wird auf alle landwirtschaftlich genutzten Flächen bzw. auf landwirtschaftliche Betriebe erhoben. Der Hebesatz beträgt in der Gemeinde Hohenahr 265 %.

  • Grundsteuer B

Diese wird auf bebaute und unbebaute Grundstücke (Bauplätze) erhoben. Hierbei bewertet das Finanzamt sowohl das Grundstück als auch dessen Bebauung. Der Hebesatz beträgt in der Gemeinde Hohenahr 265 %.

 

  • Müllabfuhrgebühren

Die Müllabfuhrgebühren werden durch die AWLD (Abfallwirtschaft Lahn-Dill) berechnet. Informationen hierzu finden Sie unter https://www.awld.de/de/Home/Home/

  • Hundesteuer

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung bzw. Geburt des Hundes, diesen beim hiesigen Steueramt zur Hundesteuer anzumelden. Der Hund ist auch anzumelden, wenn ein Tatbestand der Steuervergünstigung oder Befreiung vorliegen sollte. Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass keine Ermäßigung für Hundezuchten gewährt werden kann. Die Steuersätze betragen seit dem 01. Januar 2015

für den 1. Hund im Haushalt € 48,00,

für den 2. Hund im Haushalt € 84,00,

für den 3. und jeden weiteren Hund im Haushalt € 120,00

für neu angeschaffte und neu in die Gemeinde Hohenahr gehaltene gefährliche Hunde nach § 2 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von gefährlichen Hunden je € 920,00

Hundesteuermarken werden bei der Anmeldung ausgehändigt, Ersatzmarken können ebenfalls beim Steueramt der Gemeinde Hohenahr gegen eine Gebühr von € 3,00 abgeholt werden.

  • Pacht

Die Anforderung des Pachtzinses für angepachtete Gemeindeflächen erfolgt über den Abgabenbescheid.

  • Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren

Die Abrechnung über Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren ist lediglich eine Anlage zum Abgabenbescheid. Nachzahlungen oder Guthaben fließen in den Abgabenbescheid ein und werden in der 1. Rate entsprechend berücksichtigt.

In den letzten Jahren hat die Gemeinde Hohenahr 4 Millionen Euro in die Trinkwasserversorgung investiert. Das Büro Jakowetz und Partner hat in unserem Auftrag die Gebühren bestimmungsgemäß nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) neu kalkuliert. Die Gebührensätze müssen daher ab 01.01.2026 wie folgt angepasst werden: Die Gebühr für Frischwasser für den Verbrauchszeitraum 2026 beläuft sich auf 4,33 €/m³ zzgl. 7 % MWSt. (2025: 2,75 €/m³ + 7 % MWSt.), die Kanalbenutzungsgebühr beträgt 2,05 €/m³ (2025: 1,75 €/m³).

Teilen Sie uns bitte rechtzeitig mit, wenn Sie eine Liegenschaft, die über einen Wasser- und Kanalanschluß verfügt, verkaufen bzw. übergeben. Wir werden dann mit dem Wasserzählerstand zum entsprechenden Stichtag die bis dahin anfallenden Gebühren abrechnen, sowie gleichzeitig vom neuen Eigentümer Vorauszahlungen anfordern.

  • Niederschlagswassergebühr

Für die versiegelten Flächen werden nur Gebühren erhoben, wenn sie auch einen tatsächlichen Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung haben. Dies ist gegeben, wenn das Niederschlagswasser direkt (über einen Kanalanschluss) oder indirekt (in der Regel über den Gehweg) in die öffentliche Abwasserbeseitigung gelangt. Für versiegelte Flächen, deren Niederschlagswasser vollständig versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet wird, werden keine Niederschlagswassergebühren erhoben. Die Sammlung von Niederschlagswasser in Zisternen oder ähnlichen Behältnissen führt zu einer teilweisen Reduzierung der angeschlossenen Flächen, wenn das dort gesammelte Niederschlagswasser auf dem Grundstück als Brauchwasser verwendet wird. Pro m² wird eine Gebühr von 0,46 € jährlich erhoben.

  • Fälligkeiten

15.03.2026 (ausnahmsweise um 1 Monat verschoben), 15.05.2026, 15.08.2026, 15.11.2026

Sofern Sie am Lastschrift-Einzugsverfahren der Gemeindekasse teilnehmen möchten, können Sie die ausgefüllten Ermächtigungen an die Gemeindekasse zurücksenden (Vordrucke liegen den Bescheiden bei oder können angefordert werden).

Die Gemeindekasse sorgt dann für die Abbuchung der jeweils fälligen Beträge. Die Richtigkeit der Abbuchung können Sie auf Ihren Kontoauszügen überprüfen.

Abgabenpflichtige, die nicht am Lastschrift-Einzugsverfahren teilnehmen, bitten wir, bei der Überweisung auf folgendes zu achten:

Im Überweisungsvordruck unter Verwendungszweck unbedingt die im Bescheidkopf angegebene Personenkontonummer angeben.

Für weitere Fragen oder bei evtl. Unstimmigkeiten in Verbindung mit den Gebührenbescheiden stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Gemeinde Hohenahr - Zentrale                                                        06446/9230-0

Frau Becker, Steueramt, Zimmer 16                                                06446/9230-16

Frau Weber, KommunalerSeviceVerband, Bischoffen                    06444/9231-34