Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich der 1. Änderung (Teil-Änderung) und Ergänzung des Bebauungsplanes „Aartalsee 2“ und 1. Änderung (Teil-Änderung) und Ergänzung des Bebauungsplanes „Aartalsee 2“, jeweils Gemarkung Ahrdt

Bauleitplanung der Gemeinde Hohenahr

  • Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich der 1. Änderung (Teil-Änderung) und Ergänzung des Bebauungsplanes „Aartalsee 2“ und
  • 1. Änderung (Teil-Änderung) und Ergänzung des Bebauungsplanes „Aartalsee 2“, jeweils Gemarkung Ahrdt

                                   

Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung hat den Beschluss zur Durchführung des Verfahrensschrittes nach § 3 Abs. 2 BauGB (Veröffentlichung der Bauleitplanung im Internet und öffentliche Auslegung) für o.g. Bauleitplanungen beschlossen.

Die Unterlagen der beiden Bauleitplanungen werden in der Zeit

vom 16.03.2026 bis einschließlich 24.04.2026 (Dauer der Veröffentlichungsfrist)

auf der Internetseite der Gemeinde Hohenahr unter https://www.hohenahr.de/bauen-umwelt/bauen/bauleitplanverfahren/ veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.

Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.

Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Öffnungszeiten mit Publikumsverkehr im Rathaus der Gemeinde Hohenahr, Rathausplatz 6, 35644 Hohenahr, II. Obergeschoss, Raum 32, im o.g. Zeitraum öffentlich ausgelegt.

Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb der Besuchszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Folgende Unterlagen werden veröffentlicht:

Flächennutzungsplan-Änderung:

Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Änderung, Begründung mit der Anlage „Konzept Aartalsee-Gesamtplan“, Umweltbericht mit den Anlagen „Umweltbericht des Bebauungsplanes“ ohne dessen Anlagen sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Bebauungsplan:

Planzeichnung des Bebauungsplanes, textliche Festsetzungen, Begründung mit der Anlage „Konzept Aartalsee-Gesamtplan“, Umweltbericht mit den Anlagen Bilanzierung Eingriff/Ausgleich, Biotoptypenkartierung, faunistisch-floristische Planungsraumanalyse, Kartierungen und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für die Bereiche Aartalssee 1 und 2 einschl. „Prüfbögen der artweisen Konfliktanalyse“ und „Tabelle zur Darstellung der Betroffenheit allgemein häufiger Vogelarten“, Bestands- und Konfliktplan sowie Bewertungsplan, Fachgutachten Schutzgut Boden, Vogelschutzgebietsvorprüfung und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Damit ausreichend Zeit zur Einsichtnahme und zur Abgabe von Anregungen besteht, wird der Bebauungsplan länger als einen Monat öffentlich ausgelegt.

Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben.

Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.

Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Gemeindeverwaltung Hohenahr, oder zur Niederschrift.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.

Zusätzlich gilt für die Flächennutzungsplan-Änderung:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Die Geltungsbereiche der beiden Planungen sind identisch:

Der nördlich gelegene Geltungsbereich verläuft südlich der B255 auf einer Länge von etwa 230 m und im Abstand von mind.10 m. Er grenzt im Osten an die Gemarkung Niederweidbach der Gemeinde Bischoffen an und liegt im seit 1992 rechtskräftigen Bebauungsplan.

Der südliche Geltungsbereich grenzt auf etwa 75 m Länge am östlichen Rand an die Landesstraße L 3053 an. Die Flächen liegen in keinem rechtskräftigen Bebauungsplan.


Die Abbildungen zum vergrößern bitte anklicken.

Abbildung 1: Lage des nördlichen Geltungsbereiches

Abbildung 2: Lage des südlichen Geltungsbereiches

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:

Die Geltungsbereiche liegen im Naturpark „Lahn-Dill-Bergland“.

Altstandorte liegen in der Nähe zum Geltungsbereich. Auswirkungen auf den Geltungsbereich sind nicht zu erwarten.

Der Geltungsbereich liegt im Gebiet von zwei erloschenen Bergwerksfeldern, in denen das Vorkommen von Erz nachgewiesen wurde.

Dem Umweltbericht können weitere Informationen entnommen werden:

Der Bestand wird beschrieben und bewertet sowie die Entwicklung des Umweltzustandes bei Planungsdurchführung prognostiziert. Maßnahmen zur Verminderung und Vermeidung des Eingriffes werden aufgezeigt. Hier wird u.a. auf Schutzgüter eingegangen:

Boden:

Bodentypen, -eigenschaften, -funktionsbewertungen und -entwicklungsprognosen werden dargelegt.

Das Schutzgut „Boden“ wird durch die Befestigungen beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung wirkt sich ebenfalls nur innerhalb des Geltungsbereiches negativ aus.

Die Erosionsgefahr ist insgesamt gering.

Ein Fachgutachten für das Schutzgut Boden wurde erstellt und der erwartete Eingriff bilanziert.

Wasser:

Heilquellen oder Trinkwasserschutzgebiete sind nicht betroffen.

Die nördlichen Flächen liegen teilweise im Überschwemmungsgebiet, da der Beckenraum (Stauraum und Freiraum) der Aartalsperre gem. Wassergesetz als Über-schwemmungsgebiet zu werten ist. Die Grenze des Überschwemmungsgebietes liegt auf 272,50 m NHN.

Die Starkregen-Hinweiskarte und die Fließpfadkarten des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie wurden eingesehen: Aufgrund der Topographie und Lage des Gebietes ist nicht damit zu rechnen, dass das Gebiet besonders gefährdet ist.

Das Schutzgut „Wasser“ wird beeinträchtigt, da das Niederschlagswasser innerhalb der wasserundurchlässigen Flächen nicht mehr versickern kann. Diese Beeinträchtigung wirkt sich nur kleinflächig, daher innerhalb des Geltungsbereiches aus.

Klima und Luft:

Die landwirtschaftlichen Nutzflächen des Sondergebietes SO1 (nördliche Geltungsbereich) stellen kaltluftproduzierende Flächen dar, die aufgrund der Topographie (leicht abfallender Hang) als Kaltluftentstehungs- und abflussgebiete einzustufen sind. Hierbei kommt den Grünflächen insgesamt eine große Bedeutung zu. Durch die leicht abfallende Hangneigung Richtung Aartalsee hat der zuvor beschriebene Kaltluftabfluss jedoch im Bereich des Geltungsbereichs keine Auswirkungen auf Siedlungsflächen.

Die im Sondergebiet SO2 (südlicher Geltungsbereich) befindliche Feldgehölzhecke wirkt sich insgesamt klimawirksam auf die Umgebung aus.

Tiere und Pflanzen: Der Bestand der Biotop- und Nutzungstypen wird beschrieben sowie bewertet. Ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag wurde erstellt.

Wegen des nahe gelegenen Vogelschutzgebietes „Wiesentäler um Hohenahr und die Aartalsperre“ wurde eine Verträglichkeits-Vorprüfung durchgeführt. Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet werden ausgeschlossen.

Als Grundlage für die Ermittlung des Eingriffes und für die Berücksichtigung des Artenschutzes wurden ökologische Erhebungen vorgenommen und Gutachten erstellt.

Der Geltungsbereich wurde daher einschließlich der angrenzenden Flächen (Aartalsee 1) in 2022 mehrmals begangen und u.a. die vorhandenen Strukturen festgehalten sowie die Vögel, Reptilien und Tagfalter kartiert.

Es wurden u.a. Frischwiesen mäßiger Nutzungsintensität mit deutlichem Düngungseinfluss, intensiv genutzte Wirtschaftswiesen und Mähweiden, artenreiche Saumvegetation, artenarme Wiesensäume frischer Standorte, Baumhecken sowie versiegelte und wasserdurchlässig befestigte Flächen kartiert.

Es sind insgesamt 32 Vogelarten beobachtet worden, die teilweise allgemein häufig aber auch teilweise selten bzw. gefährdet sind: Amsel, Bachstelze, Blaumeise, Bluthänfling, Buchfink, Buntspecht, Dorngrasmücke, Elster, Gartenbaumläufer, Gartengrasmücke, Goldammer, Grünfink, Grünspecht, Hausrotschwanz, Haussperling, Heckenbraunelle, Kohlmeise, Mauersegler, Mäusebussard, Mönchsgrasmücke, Nilgans, Rabenkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Singdrossel, Sperber, Star, Stieglitz, Turmfalke, Wacholderdrossel, Zaunkönig und Zilpzalp.

Reptilien wurden nicht nachgewiesen.

Europarechtlich und streng geschützte Pflanzenarten konnten ebenfalls nicht aufgezeigt werden.

Die Eingriffe in Flora, Fauna und Boden wurden bilanziert. Das Ausgleichsdefizit wird durch Ökopunkte der Gemeinde Bischoffen ausgeglichen.

Die Gehölze, die westlich des nördlichen Geltungsbereiches vorhanden sind, sind als Wald im Sinne des Gesetzes zu werten. Die Gefahrenbereiche zum Wald sowie die Flächen mit Nutzungsbeschränkungen wegen der Waldnähe werden im Bebauungsplan angegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Ingenieurbüro Zillinger, Gießen, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenahr

Markus Ebertz, Bürgermeister