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Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren in Hohenahr
Die Gemeinde Hohenahr hat in den vergangenen Jahren umfassend in die Infrastruktur der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung investiert. Das in Hohenahr gewonnene und aufbereitete Trinkwasser ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und dient der verlässlichen Versorgung der Bevölkerung.
Im Bereich der Trinkwasserversorgung betreut die Gemeinde Hohenahr als eigenständiger Versorgungsbetrieb ein Netz von rd. 75 km + Hausanschlussleitungen. Für die Versorgungssicherheit sorgen fünf Tiefbrunnen und vier Quellfassungen aus denen das Trinkwasser zur Verfügung gestellt wird. Die Verteilung erfolgt über insgesamt sechs Hochbehälter und sieben Pumpstationen. Um den Anforderungen einer einwandfreien Trinkwasserqualität gerecht zu werden, sind in den letzten Jahren rund vier Millionen Euro in die Modernisierung der Anlagentechnik sowie die Anlagen zur Aufbereitung investiert worden. Auch der Netzausbau sowie der Einbau und die Erneuerung von Schieber und Hydranten für die Sicherstellung der Löschwasserversorgung gehörten hierzu.
Der Abwasserbereich umfasst ein Kanalnetz von rd. 50 km. Neben den Rohrleitungen gehören hierzu auch rd. 1.400 Schachtbauwerke. Auch hier hat die Gemeinde Hohenahr in den letzten Jahren viel Geld in den Erhalt und die Modernisierung des Kanalnetzes investiert. Neben der Eigenkontrollverordnung galt hier auch ein besonderes Augenmerk der Entlastung der Anlagen insbesondere im Hinblick auf Starkregenereignisse. Neben neuen Rückhaltebecken für Regenwasser wurden neue Trennsysteme (Schmutzwasser/Regenwasser) eingebaut.
Nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetz (KAG) sind die Wasser- und Entwässerungsgebühren kostendeckend zu kalkulieren. Das bedeutet, dass die Gebühren so festzusetzen sind, dass die gesamten Aufwendungen für Betrieb und Unterhaltung der Einrichtungen gedeckt werden.
Zur rechtssicheren Ermittlung der Gebührensätze wurde das unabhängige Anwaltsbüro Jakowetz + Partner mit der Nachkalkulation der Jahre 2020 bis 2024 sowie der Vorauskalkulation für die Jahre 2026 bis 2028 beauftragt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.01.2026 die Kalkulation beraten und der Gemeindevertretung einstimmig empfohlen, die neu berechneten Gebührensätze zum 01.01.2026 zu beschließen. Dieser Empfehlung ist die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 28.01.2026 gefolgt und hat die nachstehenden neuen Gebührensätze beschlossen:
Trinkwasser
Frischwasser (je m3) | Grundgebühr (mtl.) | |
Bisher | 2,75 € (mtl.) | 3,00 € zzgl. USt. |
Neu (ab 01.01.2026) | 4,33 € (mtl.) | 4,00 € zzgl. USt. |
Entwässerung (Schmutzwasser)
Schmutzwasser (je m3) | Niederschlagswasser (je m2 bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche) | |
Bisher | 1,75 € | 0,52 € |
Neu (ab 01.01.2026) | 2,05 € | 0,46 € |
Die Anpassung der Gebühren wurde in den gemeindlichen Gremien ausführlich und sachlich beraten. Es ist deutlich erkennbar, dass die Erhöhungen in diesem Umfang für die privaten Haushalte spürbar sein werden. Gleichzeitig sind die Anpassungen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sowie der gestiegenen Investitions- und Betriebskosten unumgänglich, um auch künftig eine sichere, qualitativ hochwertige und nachhaltige Trinkwasserversorgung sowie eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung in Hohenahr gewährleisten zu können.
Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus gerne zur Verfügung.
Markus Ebertz, Bürgermeister
