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Die Gemeinden sind dazu verpflichtet bestimmte Angelegenheiten öffentlich bekanntzugeben. Die Form der Bekanntmachung ist in § 6 der Hauptsatzung geregelt. Die Bekanntmachungsorgane der Gemeinde Hohenahr sind das Nachrichten- und Anzeigenblatt für die Gemeinde Hohenahr und der Bekanntmachungskasten vor dem Haupteingang des Rathauses. Auf der Website werden sie zusätzlich nachrichtlich zur Kenntnis eingestellt.
Ferner ist im Baugesetzbuch (BauGB) § 3, Beteiligung der Öffentlichkeit, die Veröffentlichung der Bauleitpläne im Internet geregelt.