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Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Kerstin Rinn
- Frau Cornelia SchäckBürgerbüro Leitung